"Es bewegt sich etwas"

Positives Zwischenfazit beim Kinderschutz in Bayern


Zwei Plastikblumen stehen auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO).

Zwei Plastikblumen stehen auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO).

Von dpa

Mit einem Netzwerk will Bayern Kinder besser vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt schützen. So genannte Kompetenzpartner Kinderschutz (KPK) unterstützen Richterinnen und Richter an Familiengerichten und halten Kontakt zu Stellen außerhalb der Justiz wie Jugendämtern, Polizei, Ärzten oder Beratungsstellen.

Familienrichterin Ulrike Sachenbacher vom Amtsgericht München zieht nach rund neun Monaten als Kompetenzpartnerin eine positive Bilanz: "Es bewegt sich etwas", sagte sie am Montag bei der Vorstellung des Konzeptes, das seit Januar landesweit umgesetzt wird. Als besonders positiv wertet die Juristin den interdisziplinären Ansatz. Das hebt auch Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hervor: "Beim Kinderschutz müssen alle an einem Strang ziehen".

Nach Zahlen des Landesamtes für Statistik hatten Jugendämter im Freistaat 2021 in 19.587 Fällen eine Gefährdung registriert, neun Prozent weniger als 2020. Häufigste Gründe waren Vernachlässigung sowie körperliche oder psychische Misshandlung. Seit 2011 ist die Bayerische Kinderschutzambulanz für Fachstellen wie Jugendämter oder Ärztinnen und Ärzte erreichbar. Das neue Konzept soll nun der Justiz den Rücken stärken, mit Kompetenzpartnern in allen drei Bezirken der Oberlandesgerichte.

"Familienrichterinnen und -richter müssen schwere und tiefgreifende Entscheidungen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern treffen. Das kann auch bedeuten, ein Kind zu seinem Schutz aus seiner Familie zu nehmen", sagte Eisenreich. Diese Aufgabe sei persönlich fordernd. "In einem solch sensiblen Bereich sind verantwortungsvolle Entscheidungen oft auch kurzfristig zu treffen. Das wollen wir bestmöglich unterstützen."