Netzfundstück der Woche

BKA stuft diesen Massagestab als Totschläger ein


Dieser Klopfmassage-Stab wurde Ende Dezember 2019 von Tchibo zum Verkauf angeboten - allerdings nur etwa eine Woche lang. Dann kam das Verbot des BKA.

Dieser Klopfmassage-Stab wurde Ende Dezember 2019 von Tchibo zum Verkauf angeboten - allerdings nur etwa eine Woche lang. Dann kam das Verbot des BKA.

Von Redaktion idowa

"Schatz, kannst du mich mal massieren?" Diesen Satz hat wohl jeder in einer Beziehung schon mal gehört. Doch richtig massieren will nicht nur gelernt sein, es braucht unter Umständen sogar fundierte Kenntnisse über das Waffengesetz, wie dieser kuriose Fall zeigt. Dabei hat das Bundeskriminalamt (BKA) einen Massagestab von Tchibo als verbotene Waffe eingestuft.

Es mag zwar auf den ersten Blick völlig abstrus klingen, hat sich aber exakt so zugetragen. Ende Dezember 2019 brachte der Hersteller Tchibo einen Klopfmassage-Stab in den Verkauf. Gedacht eigentlich für eine wohltuende Behandlung. Doch das BKA sah das anders. Nach eindringlicher Prüfung kam man dort zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Massagestab um eine verbotene Waffe handelt.

In den Warnhinweisen der Produktbeschreibung des Herstellers sei gestanden, dass bei unsachgemäßem Gebrauch durch das Gewicht der Stahlkugel und der federnden Funktion des Stabes ein erhebliches Verletzungsrisiko besteht und der Nutzer damit nicht schlagen soll. An der Bauweise des Massagestabes störte man sich beim BKA.

Bauweise gab den Ausschlag

Der Stab hat eine Gesamtlänge von circa 34 Zentimetern. An einem Ende verfügt er über ein elf Zentimeter langes Griffstück mit einer Handschlaufe. Am Griff schließt eine 18,5 Zentimeter lange Stahlfeder an. Am anderen Ende des Massagestabs befindet sich eine mit Kunststoff überzogene Stahlkugel mit einem Durchmesser von circa 4,5 Zentimetern. Der Klopfmassage-Stab bringt es auf ein Gesamtgewicht von 190 Gramm.

Grund genug, den Massagestab zu verbieten? "Ja", sagt Polizeisprecher Christian Grabner vom Polizeipräsidium Niederbayern gegenüber idowa. Denn der Massagestab entspreche vom Aufbau her "1:1 der Definition eines Totschlägers". Und bei einem Totschläger handelt es sich per Gesetz um eine verbotene Waffe, wobei sowohl das Herstellen als auch das Führen eines solchen mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.

Für den Laien mag sich nun die Frage stellen, was dann mit Äxten, Hämmern und Eisenstangen ist? Gegenstände, die man ja ohne weiteres im Baumarkt kaufen kann. Das Schlagwort in dieser Frage lautet Herstellerzweck. "Salopp gesagt erfüllt ein Hammer lediglich den Zweck, zum Beispiel einen Nagel in eine Wand zu schlagen", erklärt Grabner. Gleiches sollte doch dann aber auch für den Klopfmassage-Stab gelten? Denn auch das BKA befand: "Er wurde explizit für Massageanwendungen, also für eine Verwendung als Wellnessprodukt hergestellt." Doch aus Sicht des BKA überwog in der Bewertung eben eine andere Komponente: "Die objektiven Merkmale der Konstruktion einer Hieb- und Stoßwaffe, vielmehr die eines Totschlägers, drängen sich bei dem Klopfmassage-Stab auf und überschatten die Zweckbestimmung des Herstellers."

Wie ist eine Waffe definiert?

Laut Gesetz sind Waffen tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Zwar räumten auch die Experten des BKA in ihrer Beurteilung ein, dass der Herstellerzweck des Klopfmassage-Stabs unstrittig nicht darin bestehe, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Dennoch habe hier die frappierende Ähnlichkeit zu einem Totschläger letztlich den Ausschlag für das Verbot gegeben.

In Reihen von Tchibo reagierte man übrigens sofort auf das Verbot. "Der Klopfmassage-Stab wurde zwischen dem 18. und 27. Dezember 2019 angeboten. Am 27. Dezember 2019 haben wir den Verkauf freiwillig eingestellt, nachdem uns die Hamburger Behörden um Stellungnahme gebeten hatten. Unsere Kunden können den Klopfmassage-Stab jederzeit in einer Filiale oder im Online-Shop zurückgeben", antwortet ein Tchibo-Sprecher auf idowa-Nachfrage.

Wer diesen Klopfmassage-Stab sein Eigen nennt, sollte ihn also umgehend wieder loswerden. "Wenn jemand diesen Gegenstand bei sich hat und wir ihn bei einer Personenkontrolle finden, dann müssten wir ihn wegen des Verbots beschlagnahmen", erklärt Christian Grabner. Und spätestens dann würde sich der ursprüngliche "Wellness-Effekt" in Luft auflösen.