Nach Überschreitung des Frühwarnwerts

Regensburg verbietet Alkohol "to go" ab 22 Uhr


In Regensburg ist der Verkauf von Alkohol "to go" ab Mittwoch, 23. September, ab 22 Uhr verboten. Die Stadt reagiert damit auf den überschrittenen Corona-Frühwarnwert. (Symbolbild)

In Regensburg ist der Verkauf von Alkohol "to go" ab Mittwoch, 23. September, ab 22 Uhr verboten. Die Stadt reagiert damit auf den überschrittenen Corona-Frühwarnwert. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Vorerst darf in Regensburg kein Alkohol "to go" angeboten werden. Diese und weitere Maßnahmen brachte das Staatliche Gesundheitsamt am Dienstag auf den Weg, nachdem die Domstadt am Montag den Signalwert für die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hatte.

Die Stadt Regensburg will am Mittwoch, 23. September 2020, eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den notwendigen Maßnahmen veröffentlichen, heißt es in einer Verlautbarung der Kommune. Die Maßnahmen gelten vorerst ab 23. bis einschließlich 29. September, selbst wenn in diesem Zeitraum die Anzahl der Infektionen wieder unter den Signalwert sinken sollte.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen ist demnach nur noch für bis zu maximal fünf Personen statt bis zu zehn Personen zulässig. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet. Mehrköpfige Familien, die in einem Haushalt leben, sind davon ausgenommen.

Das Verkaufsverbot alkoholischer "To-go"-Getränke wird ab 22 Uhr angeordnet. Der Ausschank auf genehmigten Freisitzflächen bleibt davon unberührt.

Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Zu den Veranstaltungen zählen insbesondere Privatveranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen.

Zusätzlich wird die Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen - wie vom Kultusministerium vorgeschrieben - aufrechterhalten.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen in eine 14-tägige Quarantäne, sofern sie kein zweites, im Inland ausgestelltes Zeugnis über einen negativen Corona-Test vorlegen können, der am fünften bis siebten Tag nach der Einreise vorgenommen wurde.

"Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher", so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. "Wir werden in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt nach einer Woche sehen, wie sich die Infektionszahlen entwickelt haben. Die gestiegene Zahl an Corona-Tests in den letzten Wochen hat sicher auch dazu geführt, dass mehr Infektionen entdeckt wurden."