Der Verfahrensausgang am Freitagmittag dürfte den drei jungen Angeklagten sehr zugesagt haben. Einen 17- und 20-Jährigen sprach das Amtsgericht Regensburg vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Der ebenfalls 20-jährige Hauptangeklagte kam gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davon.
Eine von schwierigen Familienverhältnissen geprägte Kindheit und eine kaum besser geartete Jugend nach dem Umzug nach Straubing. So schilderte die Jugendprozesshilfe die Vergangenheit des 20-Jährigen. Auch durch das "falsche Umfeld" sei er in seiner Jugend an Alkohol und Drogen geraten und habe viel Mist gebaut.
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