Nach Kündigungswelle in München

Sparkasse Niederbayern-Mitte überprüft Sparverträge


Auch für Kunden der Sparkasse Niederbayern-Mitte und für das Geldhaus selbst hat die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank Folgen. (Symbolbild)

Auch für Kunden der Sparkasse Niederbayern-Mitte und für das Geldhaus selbst hat die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank Folgen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Münchner Sparkasse hat als bislang größtes kommunales Finanzinstitut in Deutschland auf einen Schlag 28.000 Prämiensparverträge gekündigt. Nicht die erste, aber bislang größte Sparkasse, die mit drastischen Schritten versucht, die Auswirkungen der Nullzinspolitik abzumildern. Zieht nun die Sparkasse Niederbayern-Mitte nach?

Die Stadtsparkasse München begründet die Kündigungen mit den Kosten durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Ein aktueller Anlass aus Sicht der Münchner Sparkasse für die Kündigung: Bei der EZB müssen Banken seit langem Strafzinsen für ihre Einlagen zahlen. Am 12. September hatte die EZB diesen Negativzinssatz von 0,4 auf 0,5 Prozent erhöht. Für Banken bedeutet das: Je mehr Geld sie bei der EZB parken, desto teurer - und je mehr Geld die Kunden bei einer Bank anlegen, desto höher die Kosten.

Auch für Kunden der Sparkasse Niederbayern-Mitte und für die Geldhäuser selbst hat die Niedrigzinspolitik der EZB Folgen. Laut Pressesprecher der Sparkasse Niederbayern-Mitte Robert Elsberger schadet dieses Vorgehen insbesondere den deutschen Sparern und der Finanzbranche. Zwischenzeitlich hätten sich die Belastungen tief in die Erfolgs- und Vermögensrechnungen der Anleger und ihrer Finanzdienstleister eingegraben. "Deshalb werden auch bei der Sparkasse Niederbayern-Mitte aktuell alle Prämiensparverträge überprüft", sagte Elsberger.

Bundesweiter Vorreiter war die Leipziger Sparkasse, in Bayern hatte zuletzt die Nürnberger Sparkasse im Juli 21.000 Prämiensparverträge gekündigt. Bei den Verträgen handelt es sich um lukrative Sparverträge ohne feste Laufzeit, die nach 15 Jahren die Höchstverzinsung erreicht haben.

Im Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geurteilt, dass langjährige Prämiensparer die Kündigung ihrer Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen müssen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. In dem Fall hatten Kunden der Kreissparkasse Stendal in Sachsen-Anhalt geklagt, die drei entsprechende Verträge aus den Jahren 1996 und 2004 weiterführen wollten.