Nach Gerichtsurteil aus Regensburg

Passau hält vorerst weiter an Maskenpflicht fest


Ein Plakat mit der Aufschrift "Maskenpflicht". Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

Ein Plakat mit der Aufschrift "Maskenpflicht". Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

Von Patrick Beckerle und Redaktion idowa

In der vergangenen Woche hat das Verwaltungsgericht Regensburg die von der Stadt Passau erlassene Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Stadt als rechtswidrig eingestuft. Unverhältnismäßig und zu wenig konkret - so lauteten die Hauptkritikpunkte des Gerichts. Die Stadt will bis auf weiteres aber trotzdem an der Regelung festhalten.

Das kündigte Oberbürgermeister Jürgen Dupper in einer Stellungnahme zum Beschluss des Verwaltungsgerichts an, die unserer Redaktion vorliegt. Nach den Beschlüssen sind nur die beiden Antragsteller aus Passau vorläufig von der Maskenpflicht ausgenommen. "Für alle anderen Personen bleibt es bei der Geltung der Maskenpflicht aufgrund der bayerischen Verordnung in Verbindung mit der Passauer Allgemeinverfügung", so Dupper. Und weiter: "Da unsere Beschwerdefrist für die Entscheidung des VG Regensburg erst am 2. Dezember endet, ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, schon im jetzigen Stadium des Verfahrens gleichsam im vorauseilenden Gehorsam die Allgemeinverfügung zu ändern."

Bevor die Stadt eine Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft, will Dupper zunächst abwarten, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Eilverfahren bezüglich der Maskenpflicht in Landshut entscheidet. Denn dort herrscht eine ganz ähnliche Situation. Am 9. November hatte das Verwaltungsgericht Regensburg die Maskenpflicht für das historische Zentrum in Landshut als unverhältnismäßig eingestuft - aus ähnlichen Gründen wie nun in Passau. Die Stadt Landshut hatte dagegen Beschwerde eingelegt, mit der sich nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigt.

Für Dupper ist dabei nur schwer einschätzbar, wie der VGH Bayern entscheiden wird. Es sei "keine sinnvolle Abänderung ersichtlich, die den extrem strengen Maßstäben des Verwaltungsgerichts Regensburg genügen würde." Die immer wieder kolportierte Möglichkeit, die Allgemeinverfügung zeitlich zu befristen, würde dafür seiner Aussage nach nicht ausreichen. "Landshut beispielsweise hat anders als die Landeshauptstadt München, Nürnberg und auch Passau eine zeitliche Begrenzung geregelt, ohne dass dies geholfen hätte", so Dupper. Am 30. November soll das Thema Maskenpflicht nun im Passauer Stadtrat behandelt werden. Ob bis dahin bereits eine Entscheidung des VGH zur Landshuter Maskenpflicht vorliegt, ist allerdings noch unklar. "Aufgrund der Vielzahl anhängiger Eilverfahren ist derzeit noch nicht absehbar, wann der Senat über die Beschwerde entscheiden wird", teilt die Pressestelle des Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage mit.