24 Stunden lang kontrollierten Polizisten von Mittwoch bis Donnerstag verstärkt die Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen in Bayern. Auch in Niederbayern und der Oberpfalz wurden im Rahmen des Blitzermarathons zahlreiche Temposünder überführt. Was tun, wenn nun bald ein Bußgeld ins Haus flattert? Die Versicherungs-Experten der ARAG geben Ratschläge.
Nach Blitzermarathon So können Sie sich gegen ein Bußgeld wehren
Wichtig: Prinzipiell kann kann gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Dazu muss der Empfänger die Situation schriftlich aus seiner Sicht darstellen und auf mögliche Missverständnisse hinweisen. Das muss allerdings innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheides geschehen. Wird die Frist verpasst, gelten das Bußgeld und etwaige Fahrverbote oder Punkte als festgesetzt und rechtskräftig. Sollte man noch nicht sicher sein, ob man das Bußgeld akzeptieren möchte, kann man daher vorsorglich Einspruch einlegen. Ein einmal eingelegter Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung durch ein Gericht jederzeit zurückgenommen werden.
Sobald Einspruch eingelegt wurde, prüfen die Behörden zunächst, ob sie den Bescheid aufrechterhalten. Falls nicht, hat der Empfänger Glück. Falls doch, muss ein Gericht über den Einspruch entscheiden. Der Gang vor Gericht sollte allerdings wohl überlegt sein, denn die Kosten für ein Verfahren können das tatsächliche Bußgeld um ein Vielfaches übersteigen. Der Rechtsanwalt ist dabei nur ein Kostenfaktor. Je nach Sachlage kann das Gericht es etwa auch für nötig halten, einen Gutachter zu beauftragen. Gerade bei Geschwindigkeitsübertretungen geschieht das laut ARAG nicht selten. Unterliegt der Bußgeld-Empfänger dann vor Gericht oder zieht seinen Einspruch zurück, hat er trotzdem die gesamten Verfahrenskosten zu tragen. Das kann sehr schnell sehr teuer werden.
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