Nach Angriff auf Beamte in Landshut

Asylbewerber wegen versuchter Tötung angeklagt


Das Landgericht Landshut entscheidet nun über die Terminierung der Hauptverhandlung im Fall des versuchten Totschlags. (Symbolbild)

Das Landgericht Landshut entscheidet nun über die Terminierung der Hauptverhandlung im Fall des versuchten Totschlags. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am 19. September Anklage gegen einen 29-jährigen Nigerianer wegen versuchten Totschlags an einem Polizisten erhoben. Die Tat ereignete sich am 12. Juni im Landratsamt Landshut. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Mann versuchte, den Polizisten mit einer Dienstpistole zu erschießen. Der 29-Jährige hätte noch am gleichen Tag abgeschoben werden sollen.

Obwohl der Angeschuldigte durchlud und mehrfach in Richtung des Polizisten abdrückte, löste sich auf Grund einer zusätzlichen Sicherung kein Schuss. Ein weiterer Polizist konnte ihm die Waffe entreißen. Als der Lauf der Waffe in Richtung des Angeschuldigten zeigte, hatte er erneut versucht, den Abzug zu betätigen.

Alle drei Polizeibeamten wurden bei dem Einsatz verletzt (Verletzung am Sprunggelenk, Schürf- und Kratzwunden). Der Beamte, auf den die Waffe gerichtet war, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt dienstunfähig. Zum Tatgeschehen vernommen, machte der Angeschuldigte gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben. Im Rahmen seiner psychiatrischen Untersuchung gab er jedoch an, dass er Angst gehabt habe, nach Nigeria abgeschoben zu werden. Deshalb sei es zu dieser Kurzschlussreaktion gekommen, bei der er sich selbst habe töten wollen.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem vorliegenden Sachverhalt von einem versuchten Totschlag aus. Das Gesetz sieht bei Totschlag eine Mindeststrafe von fünf und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Im Falle eines Versuches kann das Gericht die Strafe mildern. Nach den vorläufigen Bewertungen eines psychiatrischen Sachverständigen bestehen beim Angeschuldigten keine Anhaltspunkte dafür, dass er zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen wäre. Er stand nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat nun das Landgericht Landshut zu entscheiden.

Lesen Sie hier die ursprüngliche Meldung: Asylbewerber richtet Waffe auf Beamten.