Vier Jahre nach dem Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau im niederbayerischen Freyung wird der Fall neu aufgerollt. Das Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Deggendorf beginnt am 20. Dezember, wie eine Sprecherin am Freitag sagte. Das Urteil könnte Mitte März 2022 fallen.
Mord statt Totschlag? Dominik R. ab 20. Dezember erneut vor Gericht
Dominik R., der Ex-Freund des Opfers, war im November 2017 vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun droht ihm eine Verurteilung wegen Mordes. Das Landgericht Deggendorf hatte im August die Wiederaufnahme beschlossen. Anlass waren die Falschaussagen von zwei Zeugen. Diese hatten 2017 bewusst falsch zugunsten des Angeklagten ausgesagt. Dafür wurden sie 2019 vor dem Amtsgericht Passau verurteilt. Es sei nicht auszuschließen, dass die Richter in Passau ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten, so das Landgericht Deggendorf.
Der Niederbayer hatte gestanden, im Oktober 2016 die 20-jährige Mutter seines Sohnes nach einem Streit erstochen zu haben. Ob er die Frau im Schlaf tötete - was das Mordmerkmal der Heimtücke hätte bedeuten können -, blieb ungeklärt. Der Ankläger hatte lebenslange Haft wegen Mordes oder Totschlags in einem besonders schweren Fall gefordert.
Einer der Zeugen hatte im ersten Prozess gesagt, sein Freund - der Angeklagte - habe mit ihm nicht über die Tat gesprochen. 2019 sagte er dann vor dem Amtsgericht Passau, der Freund habe ihm erzählt, dass er die Frau erstochen habe, während sie schlief. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Deggendorf die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Wiederaufnahmeverfahren gelten als sehr selten. In der Regel darf niemand für eine Tat, für die er bereits rechtskräftig verurteilt oder von der er freigesprochen worden ist, ein zweites Mal verfolgt werden. Die Hürden für einen neuen Prozess sind hoch - insbesondere, wenn dieser zuungunsten des Verurteilten erfolgen soll.
0 Kommentare
Kommentieren