Mofas, Kühlschränke, Baukindergeld

Das ändert sich im März 2021 für Verbraucher


Neue Kennzeichnung für Waschmaschinen, neue Kennzeichen für Mofas und letzte Chance für Baukindergeldförderung: Drei der wichtigsten Neuerungen im März 2021. (Symbolbild)

Neue Kennzeichnung für Waschmaschinen, neue Kennzeichen für Mofas und letzte Chance für Baukindergeldförderung: Drei der wichtigsten Neuerungen im März 2021. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Auch im März 2021 gibt es wieder zahlreiche Gesetzesänderungen, Fristen und andere Neuerungen, die für viele Verbraucher in der Region relevant sind.

Neue Energielabel für Haushaltsgeräte

Auf dem Energielabel, das den Verbrauch von Haushaltsgeräten mittels einer mehrfarbigen Skala bewertet, gehören die Angaben A+, A++ und A+++ der Vergangenheit an. Ab dem 1. März müssen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte das überarbeitete EU-Energielabel tragen, wo die sieben Stufen mit den Buchstaben A bis G gekennzeichnet werden und die Richtwerte für die einzelnen Verbrauchslevel strenger sind als bisher. Außerdem müssen sich auf den Geräten zusätzliche Informationen etwa zur Lautstärke und dem Fassungsvolumen finden sowie ein QR-Code, über den weitere Angaben abrufbar sind.

Geräte müssen leichter reparierbar sein

Getreu dem Motto "Reparieren statt wegwerfen" müssen neue Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher künftig leichter reparierbar sein. Ab dem 1. März sind die Hersteller nämlich verpflichtet, Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang vorrätig zu halten. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass eine Spülmaschine nur wegen eines defekten Sprüharms verschrottet werden muss. Darüber hinaus müssen mit dem Gerät künftig Reparaturinformationen mitgeliefert werden, damit die Verbraucher selber zum Schraubenzieher greifen können und nicht unbedingt auf den teuren Kundenservice angewiesen sind.

Einfachere Kennzeichen für Mofas

Wie jedes Jahr benötigen Mofas und Mopeds zum 1. März ein neues Kennzeichen. Anders als bisher muss es aber nicht mehr aus Blech sein - erstmals reicht auch eine bedruckte Klebefolie aus, die Jahr für Jahr auf der gleichen Trägerplatte angebracht werden kann. Dadurch soll der Kennzeichenwechsel nicht nur schneller und umweltschonender werden - ein neues Hologramm auf der Kennzeichenfolie soll auch für mehr Fälschungssicherheit sorgen.

Kostenlose Corona-Selbsttests für Kitas und Schulen in Bayern

Lehrkräfte, Kita-Personal sowie ältere Schüler und Schülerinnen in Bayern können sich schon von 1. März an regelmäßig selbst auf das Coronavirus testen - und zwar kostenlos. 1,3 Millionen Selbsttests würden nächste Woche an die Schulen und Kitas in Bayern geliefert, teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag mit. "Ab März können sich insgesamt rund 350.000 Lehrkräfte, Betreuerinnen und Betreuer sowie weiteres Personal zwei Mal pro Woche selbst testen - kostenlos und freiwillig", sagte Holetschek. Zudem sollen sich auch ältere Schülerinnen und Schüler selbst testen können.

Mehr Sicherheit bei Kreditkartenzahlung im Internet

Kreditkartenzahlungen im Internet werden sicherer, aber auch etwas komplizierter. Künftig reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr aus, neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Bereits seit dem 15. Januar müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, seit 15. Februar greift die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" ab 150 Euro. Für sämtliche Zahlungen sollen die Regeln nun ab Mitte März angewendet werden.

Google stellt auf "Mobile First" um

Wie der Technik-Blog "t3n" berichtet, stellt Suchmaschinengigant Google im März 2021 seinen Such-Index grundlegend um: Künftig werden Webseiten, die nicht für mobile Endgeräte optimiert sind, nicht mehr auf der ersten Google-Trefferseite oder sogar überhaupt nicht mehr angezeigt. Der Konzern hatte die Umstellung im September 2020 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit für die Optimierung zu geben. Google will mit der Änderung einerseits eine gleichbleibend hohe Qualität der Suchergebnisse gewährleisten - aber auch eigene Einnahmen durch digitale Werbeanzeigen sicherstellen.

Förderzeitraum für Baukindergeld endet

Im Zuge der "Wohnraumoffensive" der Bundesregierung können Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie mit dem Baukindergeld einen staatlichen Zuschuss beantragen. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro. Das Bundesinnenministerium hatte den Förderzeitraum hier am 31. Dezember 2020 bis 31. März diesen Jahres verlängert, um den Familien die Einhaltung von Fristen zu erleichtern. Hintergrund war, dass wegen der Coronapandemie viele Antragsteller ihre Baugenehmigung oder ihren Kaufvertrag nicht wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten konnten. Dieser verlängerte Förderzeitraum endet laut Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums nun Ende März - die generelle Antragsfrist für die Förderung aber endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Hecken dürfen bis September nicht geschnitten werden

Ab 1. März tritt laut Bundesnaturschutzgesetz das jährliche Verbot des Schneidens verschiedener Pflanzenarten in Kraft, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Es gilt bis zum 30. September und umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen, Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und der freien Landschaft. Verstöße können ein hohes Bußgeld zur Folge haben.