Verwaltungsgerichtshof

Bayerns Schuhgeschäfte dürfen ab sofort wieder öffnen


Schuhgeschäfte in Bayern dürfen seit heutigem Donnerstag wieder öffnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolbild)

Schuhgeschäfte in Bayern dürfen seit heutigem Donnerstag wieder öffnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Bayerns Schuhgeschäfte dürfen mit sofortiger Wirkung wieder öffnen. Das berichteten mehrere Medien übereinstimmend. Demnach hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Schuhe zur Grundversorgung gehören.

Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.

Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat in seiner Entscheidung vom Mittwoch darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Ein Großteil der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte hat mittlerweile den Inzidenzwert von 100 überschritten.

"Der "täglichen Versorgung" dienen Ladengeschäfte nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn "täglich" auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit "täglich" eintreten kann", erläuterten die Richter.

Schuhe seien nicht nur Voraussetzung für zahlreiche berufliche Tätigkeiten, sondern auch für Sport im Freien, hieß es weiter. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen, deren Wachstum nicht abgeschlossen sei und bei denen sich ein Bedarf somit sehr kurzfristig stellen könne, gehe es auch um eine gesunde Entwicklung des Bewegungsapparats. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Klage aus Schweinfurt brachte den Stein ins Rollen

Geklagt hatte der Betreiber eines Schuhgeschäfts im unterfränkischen Schweinfurt. Die Schließung der Schuhfachgeschäfte über mehr als drei Monate gefährde die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und richtigem Schuhwerk, argumentierte er.

Das Anprobieren sei bei Schuhen besonders wichtig, da es dabei auch um die Gesundheit der Füße gehe, sagte Ullrich Lüke, Pressesprecher des Mutterunternehmens ANWR GROUP, zu dem das Geschäft gehört. "Insbesondere das Thema Kinderschuhe liegt uns am Herzen, da eine besondere Anpassung notwendig ist." Im Internet bestellte Schuhe könnten nicht so gut angepasst werden - das könne sich auf die Fußgesundheit der Kinder auswirken.

Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Bayern, Bernd Ohlmann, begrüßte die Entscheidung. "Das ist eine schöne Osterüberraschung für die Schuhhändler", sagte Ohlmann. "Die Begründung des Gerichts ist stichhaltig." Die Händler hätten Corona-Konzepte entwickelt und achteten auf die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Mancher hatte offensichtlich an eine solche Entscheidung nicht geglaubt. "Wir haben viele Anrufe bekommen, die dachten das wäre ein Aprilscherz", berichtete Ohlmann. "Aber es ist kein Aprilscherz."