Maßnahmen nötig

Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Cham entdeckt


Im Kreis Cham sind Lachmöwen an der Vogelgrippe verendet. (Symbolbild)

Im Kreis Cham sind Lachmöwen an der Vogelgrippe verendet. (Symbolbild)

Von Theresa Schmid

Bei Wildvögeln im Kreis Cham ist Geflügelpest nachgewiesen worden. Das teilt das Landratsamt Cham am Dienstag mit. Das müssen Geflügelhalter und Händler nun beachten.

Im Kreis Cham wurden erstmals in diesem Jahr wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - bei Wildvögeln amtlich bestätigt. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 bei verendeten Lachmöwen nachgewiesen.

Anders als in den Jahren zuvor tritt in Deutschland sowie auch in Bayern die Geflügelpest nicht mehr nur saisonal, sondern ganzjährig auf. Das Landratsamt Cham hat daher mit den Allgemeinverfügung vom Oktober und November 2022 für den Landkreis erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen angeordnet - diese gelten bis auf Weiteres.

Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen zählen: die Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten sichern, Schutzkleidung tragen, konsequent reinigen und desinfisieren. So soll der Eintrag der Geflügelpest verhindert werden. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen machen, wie etwa über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern.

Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. Wildvögel (Ausnahme Singvögel) dürfen nicht mehr gefüttert werden. Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung vorlegen können. Bei Enten und Gänsen ist ein Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus notwendig.

Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen angesteckt hätten, sei in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden. Wer ein betroffenes Tier findet, soll das dem Veterinäramt Cham unter Telefon 09971/78-224 melden.