Maskenpflicht in Passau

Gericht hält Passauer Verfügung für rechtswidrig


Der Streit um die Maskenpflicht in bayerischen Städten beschäftigt momentan mehrere Gerichte. Nach Landshut wurde nun auch die Passauer Regelung vom Verwaltungsgericht Regensburg als rechtswidrig eingestuft. (Symbolbild)

Der Streit um die Maskenpflicht in bayerischen Städten beschäftigt momentan mehrere Gerichte. Nach Landshut wurde nun auch die Passauer Regelung vom Verwaltungsgericht Regensburg als rechtswidrig eingestuft. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die von der Stadt Passau erlassene Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Stadt als rechtswidrig eingestuft.

Die Entscheidung fiel vor bereits vor einigen Tagen ohne mündliche Verhandlung und wurde mittlerweile auf der Homepage des Gerichtes veröffentlicht. Ein Antragsteller aus Passau hatte bemängelt, dass die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung unverhältnismäßig sei. So sei etwa nicht klar gemacht worden, was genau die Stadt unter "Engstellen" in der Innen- und Altstadt verstehe. Im Vorgriff auf eine spätere Anfechtungsklage hatte er deswegen vor Gericht aufschiebende Wirkung beantragt. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht bewertete seinen Antrag als zulässig, die Allgemeinverfügung dagegen als rechtswidrig. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Passauer Allgemeinverfügung nicht konkret genug sei. Sie enthalte etwa keine Ausführungen darüber, "wo und für wen konkret" die Maskenpflicht gilt. Die Regelung verstoße außerdem gegen den Grundsatz, dass sie für alle Bürger "so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar muss, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten können."

Unklar ist allerdings noch, welche Folgen die Entscheidung für das weitere Vorgehen der Stadt hat. Die Stadt Passau selbst hat sich dazu bislang nicht geäußert. Möglich wäre etwa, dass die Stadt gegen den Beschluss Beschwerde einlegt. Dies hat zum Beispiel die Stadt Landshut getan: Auch dort hatte das Verwaltungsgericht Regensburg dem Antrag eines Altstadtbewohners stattgegeben, der sich gegen die Maskenpflicht gewehrt hatte. Das Gericht kritisierte die Maskenpflicht im historischen Zentrum als unverhältnismäßig und nicht differenziert genug. Die Stadt Landshut legte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Nun muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen.