Manche Bereiche

Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt


Ein Ordner mit der Aufschrift "Kontaktdaten Coronaverordnung" liegt in einer Gaststätte auf der Theke.

Ein Ordner mit der Aufschrift "Kontaktdaten Coronaverordnung" liegt in einer Gaststätte auf der Theke.

Das Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen gehörte über viele Corona-Monate hinweg zum Alltag. Ab sofort ist es damit in Bayern vorbei - zumindest in weiten Bereichen.

In Gastronomie und Kultur und auch in vielen weiteren Bereichen in Bayern entfällt ab sofort die bisherige coronabedingte Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Von diesem Freitag an müssen Kunden und Besucher keine persönlichen Daten mehr angeben, wenn sie essen gehen oder ins Kino wollen. Das Einchecken per App oder das Ausfüllen von Kontaktformularen entfällt damit.

Kontaktdaten müssen laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag nur noch in Schwerpunktbereichen "mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)" erfasst werden. Dazu zählen demnach alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle "und vergleichbare Freizeiteinrichtungen" sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik.

Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte auch weiterhin erfasst werden. In allen anderen Bereichen entfällt die Vorschrift.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag betont, man gebe damit nicht grundsätzlich die Ermittlung von Kontaktpersonen auf. Aber eine Erfassung in der bisherigen Breite sei nicht mehr sehr sinnvoll.