Zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Abens hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung keine Einwände geäußert und diesen formellen Punkt einstimmig durchgewunken. Bei der Abens handelt es sich bekanntlich um ein Gewässer II. Ordnung. Im Landkreis Kelheim liegen die Fluss-Kilometer 28,2 bis 58,1.