Maibaum Welche Regeln beim Aufstellen zu beachten sind

Das Maibaum-Aufstellen ist eine beliebte Tradition. Allerdings gilt es dabei einige Dinge zu beachten. (Archivbild) Foto: Katharina Baumeister

Er gehört zum beliebtesten Brauchtum in Bayern: Der Maibaum. Doch nicht nur die Tradition kennt Regeln, auch das Gesetz. Deswegen gilt es beim Aufstellen ein paar Dinge zu beachten. Ein Überblick. 

Muss das Aufstellen eines Maibaums genehmigt werden?

Nein. Das Aufstellen von Maibäumen muss nicht extra genehmigt werden. Der Grund: Gemäß der Bayerischen Bauordnung sind Masten, die aus Gründen des Brauchtums aufgestellt werden, verfahrensfrei - und das schließt auch Maibäume mit ein. Trotzdem darf natürlich nicht überall ein Maibaum aufgestellt werden. So muss zwingend das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen. In den meisten Fällen ist das Aufstellen auch mit einer öffentlichen Veranstaltung verbunden. Und diese muss bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Werden dabei auch alkoholische Getränke ausgeschenkt, ist außerdem eine gaststättenrechtliche Gestattung notwendig. 

Was gilt es beim Aufstellen zu beachten?

Das hängt davon ab, auf welche Art und Weise der Maibaum aufgestellt und wie er am Boden befestigt wird. Beim traditionellen Aufstellen wird der Baum mit sogenannten "Schwalben" (gestaffelt lange Stangen) aufgerichtet. Hier kommt es vor vor allem auf die richtige Zusammenarbeit an. Durch ungleiches Anheben könnte der Baum etwa rutschen oder einer der "Schwalben" brechen. Deswegen ist es sinnvoll, Ersatz-"Schwalben" und zusätzliche Leute bereit zu haben. Zudem sollte der Baum während des Aufstellens auch noch extra gesichert werden - zum Beispiel mit einer Seilwinde. Generell gilt, dass technische Hilfsmittel wie Winden oder Kräne das Aufstellen natürlich stark vereinfachen und auch sicherer machen. Allerdings wollen nicht alle Vereine oder Gemeinden darauf zurückgreifen. Sichwort Tradition. Beim Befestigen im Boden kann der Baum entweder mit Bolzen zwischen zwei einbetonierten U-Eisen oder in der Erde befestigt werden. Die U-Eisen bieten den Vorteil, dass dadurch genau festgelegt wird, wie der Baum angehoben werden kann. Wird der Baum dagegen in der Erde befestigt und dann verkeilt, ist ein umsichtiges Vorgehen nötig.

Was passiert, wenn beim Aufstellen etwas passiert?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich haftet derjenige, der den Baum aufstellt, wie Klaus Leuthner von der Versicherungskammer Bayern erläutert. „Stellt ein Verein den Maibaum als vereinseigenen Maibaum auf, dann muss dieser Verein bei seiner Haftpflichtversicherung nachfragen, ob dafür Versicherungsschutz besteht. Besteht kein Versicherungsschutz in der Vereinshaftpflicht, dann kann eine Haftpflichtversicherung für das Aufstellen und ein Jahr Standzeit abgeschlossen werden. Das ist dann die sogenannte Maibaumversicherung.“

Wird der Maibaum dagegen als gemeindeeigener Maibaum aufgestellt, dann dürfen nur Gemeindemitarbeiter mithelfen. Meistens wird der Maibaum aber gerade nicht von Gemeindemitarbeitern aufgestellt, sondern von anderen Helfern. Damit diese Personen Versicherungsschutz in der Kommunalen Haftpflichtversicherung genießen, muss der Bürgermeister sie für den Zeitraum des Aufstellens quasi zu „gemeindlichen Mitarbeitern“ machen. Das funktioniert nur folgendermaßen: Der Bürgermeister benennt eine Person, die das sog. „gemeindliche Direktionsrecht“ ausübt. Das ist am besten die Person, die das „Kommando“ beim Aufstellen innehat. Alle übrigen beteiligten Personen sind in einer Liste namentlich zu erfassen. Alleine das Beauftragen eines Vereins ist nicht möglich!

Kann man Maibäume dann auch gegen Diebstahl versichern?

Den Maibaum gegen Diebstahl versichern, das geht freilich nicht. „Schon allein deshalb, weil es sich beim Maibaum-Stehlen nicht um einen Diebstahl im strafrechtlichen Sinn handelt“, erklärt Leuthner. „Denn die 'Diebe' wollen den entwendeten Maibaum ja eben nicht für sich behalten, sondern gegen Bier und eine Brotzeit wieder herausgeben. Sie werden keine Versicherung finden, die die Kosten dafür übernimmt.“

Wie lange darf ein Maibaum stehen bleiben?

Maximal fünf Jahre, dann muss er spätestens wieder abgebaut werden. Allerdings muss der Baum jedes Jahr auf seine Standsicherheit überprüft werden. Auch dabei gibt es rechtliche Vorgaben, wie Klaus Leuthner erläutert: „Im ersten Jahr darf ein Fachmann in Sachen Holz, also zum Beispiel ein Schreiner, den Zustand des Baumes checken. Im zweiten Jahr muss ein Holz-Sachkundiger anrücken. Das ist jemand, der eine spezielle Maibaum-Fortbildung mitgemacht hat. Ab dem dritten Jahr ist die Kontrolle dann nur noch durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen zulässig.“

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