Lockerungen im Landkreis Landshut

Biergärten und Freibäder dürfen wieder öffnen


Traurige Anblicke wie dieser sind im Landkreis Landshut vorerst vorbei: Ab Mittwoch darf die Außengastronomie wieder öffnen. Auch viele weitere Erleichterungen treten in Kraft. (Symbolbild)

Traurige Anblicke wie dieser sind im Landkreis Landshut vorerst vorbei: Ab Mittwoch darf die Außengastronomie wieder öffnen. Auch viele weitere Erleichterungen treten in Kraft. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ab Mittwoch treten im Landkreis Landshut zahlreiche Erleichterungen in Kraft. Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis seit Tagen unter dem Grenzwert von 100 liegt, hat das Landratsamt am Dienstag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Damit fällt ab Mittwoch die nächtliche Ausgangssperre weg und Einkaufen nach Terminvereinbarung ist auch ohne vorhergehenden Test wieder möglich. In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor Verkaufsräumen und auch auf den dazugehörigen Parkplätzen gilt für die Kunden weiter die Pflicht, eine FFP 2-Maske zu tragen. Die Geschäftsinhaber haben zu gewährleisten, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Auch für die Mitarbeiter der Geschäfte gelten selbstverständlich weiter die Hygiene-Maßregeln.

Nicht zuletzt ist nunmehr auch die Öffnung der Außengastronomie erlaubt, also zum Beispiel von Biergärten. Freilich gelten auch für die Außengastronomie weiter corona-bedingte Vorschriften: Es ist eine Terminvereinbarung erforderlich ("vorherige Terminbuchung"), zudem müssen Daten der Gäste festgehalten werden für eine eventuelle Kontakt-Nachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Haushalten, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test erforderlich.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts, der das bayerische Gesundheitsministerium zugestimmt hat (das ist für ihre Rechtswirksamkeit Voraussetzung), erlaubt nun grundsätzlich die Öffnung von Hotels, Campingplätzen, Theatern, Kinos, Fitness-Studios und Freibädern. Auch diese Öffnungen sind an Voraussetzungen gebunden sowie an die Einhaltung von corona-bedingten Verhaltensmaßregeln, die auf der Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmen-Verordnung fußen. Detaillierte Informationen sind unter anderem auf der Internet-Seite des Landkreises zu finden.

Aktuell sind die Sieben-Tage-Inzidenzen in der Region Landshut (sowohl in der Stadt als auch dem Landkreis) weiter fallend. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) lag dieser Wert am Dienstag (25. Mai) für den Landkreis Landshut bei 63,8, für die Stadt Landshut bei 79,0.