Lebensmittelwarnung

Hersteller ruft diesen Cheeseburger zurück


Auf Lebensmittelverpackungen sollte vollumfänglich vor Allergenen gewarnt werden. Bei Cheeseburgern aus dem Hause ZHG (Zentrale Handelsgesellschaft) war dies jüngst allerdings nicht der Fall. Der Hersteller ruft die Ware nun deshalb zurück.

Auf Lebensmittelverpackungen sollte vollumfänglich vor Allergenen gewarnt werden. Bei Cheeseburgern aus dem Hause ZHG (Zentrale Handelsgesellschaft) war dies jüngst allerdings nicht der Fall. Der Hersteller ruft die Ware nun deshalb zurück.

Von Redaktion idowa

Auf Lebensmittelverpackungen sollte vollumfänglich vor Allergenen gewarnt werden. Bei Cheeseburgern aus dem Hause ZHG (Zentrale Handelsgesellschaft) war dies jüngst allerdings nicht der Fall. Der Hersteller ruft die Ware nun deshalb zurück.

Bei der zurückgerufenen Ware handelt es sich um den "Jeden Tag Cheeseburger - 2 x 150 g" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.03.2018. Die Ursache für den Rückruf ist eine Fehletikettierung. Deshalb werden Endverbraucher nicht in notwendigem Umfang über das Vorhandensein von Allergenen informiert. Bei Endverbrauchern mit bestehender Unverträglichkeit auf allergene Stoffe besteht potentielle Gesundheitsgefahr. Aus diesem Grund wird vom Verzehr dieses Produktes (nur mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum) abgeraten. Sollte das betroffene Produkt bereits erworben worden sein, kann es auch ohne Vorlage des Kassenbons ab sofort zurückerstattet werden.