Laut Allgemeinverfügung

Schüler können mit Test aus der Quarantäne


Blick auf einen Corona-Schnelltest in einer Teststation. Foto: Vincent Jannink/ANP/dpa/Symbolbild

Blick auf einen Corona-Schnelltest in einer Teststation. Foto: Vincent Jannink/ANP/dpa/Symbolbild

Von dpa

Schüler, die wegen eines Corona-Falles in ihrer Klasse in Quarantäne kommen, können diese jetzt mit einem negativen Corona-Test verlassen.

Die entsprechende Regelung gilt in Bayern seit Donnerstag und schließt auch Schüler ein, die sich bereits in Quarantäne befinden. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Allgemeinverfügung hervor.

Konkret geht es um sogenannte "kohortenisolierte" Schüler, bei denen die Quarantäne auf einen Fall in der Klasse zurückgeht. Statt wie bisher 14 Tage ab dem letzten möglichen Kontakt mit einem erkrankten Mitschüler in Quarantäne geschickt zu werden, können sie diese nun nach einem negativen Test verlassen. Der Test darf allerdings frühestens am fünften Tag nach dem positiven Testergebnis des Mitschülers gemacht werden.

Auch bei Personen, die wegen eines engen Kontakts zu einer erkrankten Person in Quarantäne geschickt werden, ist nun ein Ende der Quarantäne per Test möglich. Allerdings müssen bei diesen Kontaktpersonen der Kategorie I zehn Tage zwischen dem letzten engen Kontakt und ihrem eigenen Test vergehen. Alternativ können sie auch weiterhin die 14 Tage der Quarantäne abwarten, solange sie keine Symptome zeigen.