Landtagswahl 2018

Briefwahl: Ablauf, Termine, Wissenwertes


Wer per Briefwahl seine Stimme bei der Landtagswahl 2018 in Bayern abgeben will, der muss einige Dinge beachten. (Symbolbild)

Wer per Briefwahl seine Stimme bei der Landtagswahl 2018 in Bayern abgeben will, der muss einige Dinge beachten. (Symbolbild)

Es gibt sicherlich Gründe, die für eine Briefwahl sprechen. Personen, die wegen ihres Alters oder einer Behinderung nicht mobil sind, profitieren von dieser Wahlmöglichkeit. Auch Wähler, die sich in Ruhe die Unterlagen zuhause ansehen möchten, nehmen immer öfter diese Möglichkeit wahr und sparen sich den Weg ins Wahllokal. Auch wenn man am betreffenden Tag keine Zeit hat und trotzdem gerne seine Stimme abgeben möchte, ist die Briefwahl eine praktische Sache. Das Staatsministerium des Inneren gibt auf einer Website wichtige Hinweise für alle, die sich für Briefwahl entscheiden.

  • Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss bei der Gemeinde einen sagenannten Wahlschein beantragen. Achtung: Dieser Wahlschein darf nicht verwechselt werden mit der Wahlbenachrichtigung, die alle Stimmberechtigten einige Wochen vor der Wahl im Briefkasten finden. Sie kann nicht zur Briefwahl verwendet werden.
  • Einen Wahlschein können alle beantragen, die wahlberechtigt sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierfür gibt es bestimmt Voraussetzungen. Zum Beispiel ist ausschlaggebend bei der Landtagswahl, in welchem Stimmbezirk am 42. Tag vor der Wahl der Hauptwohnsitz liegt. Wer in der betreffenden Zeit zum Beispiel umgezogen ist und keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte bei der Gemeinde nachfragen.
  • Einen Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins kann man auf verschiedene Art stellen. Die einfachste ist, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und diese per Post an die Gemeinde zu schicken. Natürlich kann man sie auch persönlich vorbeibringen, dann können die Unterlagen gleich mit nach Hause genommen oder sogar schon an Ort und Stelle ausgefüllt und abgegeben werden. Diese werden dann dort bis zum Wahlsonntag sicher verwahrt.
  • Wenn es die Gemeinde anbietet, kann der Antrag auf einen Wahlschein auch über Online-Formular im Internet oder per Brief, Fax oder E-Mail oder durch persönliche Anfrage bei der Gemeinde gestellt werden. Wichtig: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
  • Bei der Beantragung des Wahlscheins muss immer ein Lichtbildausweis und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.
  • Wichtig für den Antrag sind der Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), wenn möglich auch den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Stimmbezirk und die Wählerverzeichnisnummer sowie die Adresse an die der Wahlschein und die Wahlunterlagen geschickt werden sollen. Dies ist wichtig, wenn man zum Beispiel in dieser Zeit im Ausland ist.
  • Die Gemeinde schickt den Wahlschein mit dem Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag für die Rücksendung und Merkblatt für die richtige Ausübung der Briefwahl immer per Post zu, wenn man ihn nicht selbst dort abgeholt hat.
  • Wer seinen Wahlschein nicht persönlich beantragen kann, kann jemand anderen eine schriftliche Vollmacht dafür geben. Sollte auch das nicht möglich sein, dann kann man eine Person seines Vertrauen bitten, die schriftliche Vollmacht aufzusetzen. Auch für die Abholung der Unterlagen kann eine andere Person schriftlich bevollmächtig werden. Die Antragsformulare für den Wahlschein enthalten bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf aber nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
  • Wer zum Beispiel durch eine Sehbehinderung das Kreuzchen nicht selbst machen kann, darf sich auch eine Person zur Hilfe holen. Dies muss auf dem Wahlschein jedoch eidesstattlich versichert werden.
  • Ein Wahlschein kann in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bei der Landtagswahl 2018 in Bayern bis Freitag, 12. Oktober, 15 Uhr, ausgestellt werden. Wer danach erkrankt, kann in Ausnahmefällen auch noch bis 15 Uhr am Wahltag einen Wahlschein erhalten. Es gilt jedoch: Nach 18 Uhr wird kein ausgefüllter Stimmzettel mehr angenommen.
  • Der Antrag auf Briefwahl und Zusendung des Wahlscheins mit den Wahlunterlagen durch die Gemeinde ist kostenlos. Auch das Zurückschicken der ausgefüllten Wahlunterlagen mit der Post in einem speziellen Briefumschlag, der beiligt, kostet den Wähler nichts. Anders ist es, wenn man seine Wahlunterlagen aus dem Ausland schickt. Dann ist Porto fällig.