Landshuter Anwalt klärt auf

Im Streitfall: Wer entscheidet über die Impfung des Kindes?


Ein Pflaster klebt auf dem Arm eines siebenjährigen Mädchens, nachdem es gegen das Covid19-Virus geimpft wurde.

Ein Pflaster klebt auf dem Arm eines siebenjährigen Mädchens, nachdem es gegen das Covid19-Virus geimpft wurde.

Seit Mitte Dezember können in Bayern auch Kinder zwischen fünf und elf Jahren eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 erhalten. Damit ein minderjähriges Kind eine Impfung erhalten kann, müssen alle Sorgeberechtigten einwilligen. Das ist so wichtig, da es sich um eine über den Alltag hinausgehende Entscheidung handelt, sagt Rechtsanwalt Oliver Wunsch, Fachanwalt für Familienrecht. "Daher müssen sich die Sorgeberechtigten - in der Regel also beide Elternteile - einig sein oder werden."

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