Landkreis Landshut

Zwei Grundschul-Klassen in Quarantäne


Zwei Klassen der Grundschule St. Wolfgang müssen sich in Quarantäne begeben. (Symbolbild)

Zwei Klassen der Grundschule St. Wolfgang müssen sich in Quarantäne begeben. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Zwei Schüler der Klassen 3c und 4e der Grundschule St. Wolfgang in Landshut haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Sie, ihre Klassenkameraden und zwei Lehrerinnen müssen sich deswegen in häusliche Quarantäne begeben.

Wie die Stadt Landshut am Dienstagnachmittag mitteilte, waren die beiden Kinder und ihre Eltern am Sonntag, 6. September, aus einem Türkeiurlaub zurückgekehrt. Am Flughafen München wurde sie auf das Coronavirus getestet. Eigentlich hätten sie bis zum Vorliegen eines Testergebnisses in häuslicher Quarantäne bleiben müssen. Trotzdem schickten die Eltern ihre Kinder am Dienstag, 8. September, in die Schule. Am Tag darauf wurden der Familie dann die positiven Testergebnisse der Kinder mitgeteilt. Das Gesundheitsamt verordnete daraufhin eine 14-tägige Quarantäne.

Ungeachtet dessen nahmen die beiden infizierten Kinder, die bislang keine Symptome aufweisen, zumindest am Dienstag (15. September) wieder am Unterricht ihrer Klassen 3c und 4e teil. Weil dadurch ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die in den Klassen tätigen Lehrkräfte besteht und um mögliche Infektionsketten schnell zu unterbrechen, musste für die Kinder ebenso wie für die beiden Klassenlehrerinnen vom Gesundheitsamt eine zunächst einwöchige häusliche Quarantäne ausgesprochen werden.

Für alle anderen Klassen der Grundschule St. Wolfgang findet dagegen weiterhin regulärer Unterricht statt. Für diese Schülerinnen und Schüler besteht nach Überzeugung des Gesundheitsamts aufgrund der von der Schule erarbeiteten und angewendeten Infektionsschutz- und Hygienepläne keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auch Testungen auf das Coronavirus sind für diese Kinder zwar auf Wunsch - wie für alle Bürger des Freistaats Bayern - jederzeit freiwillig möglich, sie sind jedoch nicht verpflichtend.