Landkreis Landshut

Seltener Flussregenpfeifer brütet in der Flutmulde


Das Foto zeigt den seltenen Flussregenpfeifer, der in der Flutmulde brütet.

Das Foto zeigt den seltenen Flussregenpfeifer, der in der Flutmulde brütet.

Von Redaktion idowa

Auf den neu angelegten Ausgleichsflächen in der Flutmulde nahe dem ehemaligen Hitachi-Gelände brütet ein Paar des streng geschützten Flussregenpfeifers. Um dort eine störungsfreie Brut zu ermöglichen und die Küken aufzuziehen, sind Spaziergänger bis Ende Juni angehalten, die Bereiche um die Wasserflächen nicht zu betreten.

Diese Vogelart brütete ursprünglich auf den Kiesbänken entlang von Flüssen, die durch Hochwasser immer wieder neu entstanden sind. Durch die Regulierung der Flüsse hat sich der Lebensraum für diese Vogelart dramatisch verringert. Der scheue Vogel ist jetzt auf Ersatzbiotope, wie Kiesgruben und andere künstlich geschaffene Kiesstandorte, als Brutplatz angewiesen.

Oberseits ist der etwa 15 Zentimeter große Vogel sandbraun, unterseits weiß gefärbt. Ein weiteres Kennzeichen ist seine Kopffärbung: ein schwarzes Stirnband ist durch einen schmalen weißen Saum vom erdbraunen Scheitel getrennt. Stirn, Kinn, Kehle und ein sich um den Nacken ziehendes Halsband leuchten weiß. Auffällig ist auch der zitronengelbe Augenring. Der Flussregenpfeifer ernährt sich überwiegend von Insekten, Spinnen und Würmern, die nah am oder im Boden leben. Ergänzend frisst er auch Weichtiere, Krebse und Sämereien.

Der Vogel brütet von April bis Juli in einer Mulde am Boden, die mit Pflanzenteilen ausgelegt wird. Häufig liegt diese Mulde in niedriger Vegetation oder unmittelbar auf dem Kies. Das Weibchen legt in der Regel vier Eier, die farblich gut getarnt sind. Um in der Flutmulde eine störungsfreie Brut zu ermöglichen und die Küken aufzuziehen, sind Spaziergänger bis Ende Juni angehalten, die Bereiche um die Wasserflächen nicht zu betreten. In dem ganzen Abschnitt der Flutmulde stadtauswärts bis zur Isar müssen Hunde in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober angeleint werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die landwirtschaftlich genutzten Wiesen auch außerhalb der Ausgleichsflächen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht betreten werden dürfen.