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Sekundenschlaf: Unfall auf A92 endet für Fahranfänger vor Gericht


Er schlief am Steuer ein und verursachte so einen Unfall: Dafür muss ein 19-Jähriger seinen Führerschein sieben Monate lang abgeben.

Er schlief am Steuer ein und verursachte so einen Unfall: Dafür muss ein 19-Jähriger seinen Führerschein sieben Monate lang abgeben.

Er setzte sich übermüdet ans Steuer und verletzte dadurch zwei Menschen - seinen Führerschein wollte der 19-Jährige aber nicht abgeben. Am Montag wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

Es ist wohl dem jugendlichen Alter geschuldet. Christian M. zeigt vor Gericht aufrichtige Reue - und lässt die eigene Bequemlichkeit dennoch nicht außer Acht. Am 8. Januar 2015 war dem 18-Jährigen plötzlich schwarz vor Augen geworden. Auf der Autobahn Richtung München. M. verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr auf das vor ihm fahrende Auto auf. Sowohl dessen Fahrerin als auch Ms Beifahrerin wurden verletzt; am Auto der Geschädigten entstand ein hoher Schaden. Er habe ignoriert, dass er müde sei, räumt der heute 19-Jährige ein. "Ich wünschte, ich könnte den Tag ungeschehen machen." Dennoch hatte M. gegen das Urteil des Amtsgerichts Landau Berufung eingelegt, was die Rechtsfolgen betrifft - vor allem der Verlust des Führerschein schmerzt ihn sehr, wie er sagt: "Mitunter muss ich jetzt zwei Stunden lang auf den Zug warten." Vor allem in Hinblick auf das hohe Gefährdungspotential zeigten aber weder Staatsanwaltschaft noch Berufungskammer Verständnis für derartige Probleme: "Da hätte auch jemand sterben können." Die Fahrerlaubnis bleibt vorerst entzogen. Die Geldstrafe verringerte sich allerdings aufgrund der veränderten Lebenshaltungskosten des Auszubildenden von 2.500 Euro auf 1.750 Euro.

Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen lautete der Schuldspruch des Amtsgerichts Landau. Als Christian M. am 8. Januar 2015 gegen 7.45 Uhr auf der A 92 Richtung München unterwegs war, hatte er den Führerschein noch nicht mal ein Jahr - an diesem Morgen aber, aus dem Landkreis Regen kommend, bereits eine erhebliche Fahrtstrecke hinter sich. Laut Urteil des AG Landaus fuhr M. aufgrund Sekundenschlafes auf das vor ihm fahrende Auto auf und schob es noch etwa 150 Meter weiter. Am Fahrzeug der Frau entstand ein Schaden von 7.160 Euro; zudem erlitt sie Prellungen am rechten Knie und am Rücken. Die Beifahrerin von M. trug Kopf- und Nackenschmerzen davon. Er selbst blieb unverletzt. "Seine Fahruntüchtigkeit hätte M. bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen", hieß es im Urteil.

Er habe Anzeichen ignoriert, räumt M. - der sich bei den verletzten Frauen bereits vor dem Amtsgericht mehrfach entschuldigt hatte - vor der Berufungskammer ein. So habe er in der Nacht zuvor nicht geschlafen. Er bedauere seinen Fehler sehr. An dem Schuldspruch gebe es für ihn nichts zu bemängeln. Allerdings sei er in seinem Alltag ohne Führerschein stark eingeschränkt. Er könne jetzt zum Beispiel nicht mehr so ohne weiteres zum Fußballtraining. Der Verteidiger des 19-Jährigen sah besondere Umstände für die Rückgabe der Fahrerlaubnis als gegeben. Sein Mandant habe keine Vorstrafen und sei nach dem Unfall bis zur Sicherstellung des Führerscheins im Oktober noch zehn Monate fehlerfrei Auto gefahren. Außerdem gelte es, die Umstände des Unfalls zu Bedenken: "Es geht um den Sekundenschlaf und nicht um eine Alkoholfahrt." Die Staatsanwältin sah indes keinen Weg an einer Sperre vorbei. Natürlich sei der Angeklagte kein typischer Krimineller, aber immerhin habe es zwei Verletzte gegeben; das Gefährdungspotential sei hoch gewesen. Die Einschränkungen im Alltag durch den Führerscheinverlust kommentierte die Staatsanwältin mit "unangenehm, aber nicht unerträglich". Man habe immer wieder auch Lastwagenfahrer, denen man die Fahrerlaubnis entziehen müsse. "Da geht es dann schon mal um die Existenz."

Auch die Kammer hatte keinen Raum gesehen, um von dem Regelfall abzuweichen. Die Berufung des Amtsgerichts Landau wurde als unbegründet verworfen. Wie Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung sagte, habe man den Führerscheinentzug allerdings auf das Mindestmaß der Sperre reduziert. Dies seien insgesamt sieben Monate. Nachdem Christian M. seine Fahrerlaubnis bereits im Oktober abgegeben hatte, muss er mit dem Urteil von gestern nur noch vier Monate ausharren, bis er wieder bequem zum Fußballtraining fahren kann.