Landshut

Schwarzarbeiter oder Gesellschafter?


Neben den verhängten Geldstrafen müssen die Beschuldigten zusätzlich für den entstandenen Schaden bei den Sozialversicherungsträgern aufkommen.

Neben den verhängten Geldstrafen müssen die Beschuldigten zusätzlich für den entstandenen Schaden bei den Sozialversicherungsträgern aufkommen.

Von Redaktion idowa

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass Gesellschafter oder Kommanditist in einer Firma zu sein nicht immer gleichbedeutend ist mit einer gleichberechtigten und gemeinschaftlichen Mitunternehmerstellung.

Die Landshuter Zöllner konnten den Geschäftsführern einer Baufirma aus dem Bezirk des Hauptzollamts nachweisen, dass die als Mitunternehmer eingetragenen Kommanditisten im täglichen Arbeitsleben in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen und somit sozialversicherungspflichtig anzumelden waren. Die Gründung der Firma als GmbH & Co. KG sollte die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse verschleiern.

Die häufig wechselnden Kommanditisten wurden zwar mittels der jährlichen Gewinnausschüttung entlohnt, ihren Status als Gesellschafter waren sie sich aber nicht bewusst. Durch diese Konstellation sparten sich die Geschäftsführer über einen Zeitraum von vier Jahren etwa 192.000 Euro.

Das Amtsgericht Landshut verhängte ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung für den 30- jährigen Geschäftsführer und eine Geldbuße von 3.000 Euro für den ehemaligen 56-jährigen Geschäftsführer.

Eine ähnliche Verschleierungsmethode deckten die Kontrolleure des Zolls bei einer GbR aus dem Bereich des Trockenbau- und Malergewerbes auf. Über zwei Jahre hinweg wurden in der als Subunternehmer auftretenden Firma abhängig beschäftigte Arbeiter buchmäßig als Gesellschafter geführt, ohne gleichberechtigten Mitunternehmerstatus im Alltag.

Die Schadenssumme betrug etwa 208.000 Euro. Die verantwortlich handelnden Gesellschafter wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs bzw. einem Jahr und drei Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt.

In einer Erlebnisgastronomie, ebenfalls im Bezirk des Hauptzollamts Landshut machten die Geschäftsführerinnen bei 56 Arbeitnehmern keine oder falsche Angaben hinsichtlich der Sozialversicherung und führten somit an die zuständigen Krankenkassen als Einzugsstellen der Sozialversicherung keine oder zu geringe Beiträge ab. Die Beamten konnten nachweisen, dass sich die Geschäftsführung in 164 Fällen rund 383.000 Euro Vermögensvorteil sicherte. Wie die Zöllner ermittelten, wurden die Arbeitnehmer nach Stundenlisten und in bar entlohnt. Die als "Chefin" angesehene 57-jährige Geschäftsführerin wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt zur Bewährung und einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt.

Neben den verhängten Geldstrafen müssen die Beschuldigten zusätzlich für den entstandenen Schaden bei den Sozialversicherungsträgern aufkommen.