Landshut

Mobile Desinfektionsanlagen gegen Schweinepest


Mit der neuen Desinfektionsanlage wird der Wildschwein-Abfallcontainer in Vilsbiburg gereinigt.

Mit der neuen Desinfektionsanlage wird der Wildschwein-Abfallcontainer in Vilsbiburg gereinigt.

Von Redaktion idowa

Das Veterinäramt Landshut weitet seine Vorbeugemaßnahmen gegen eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Landshut noch einmal aus - für die Kreisbauhöfe in Rottenburg und Vilsbiburg wurden mobile Desinfektionsstationen angeschafft, die mit Peressigsäure arbeiten.

Die Krankheitserreger werden durch diese Reinigung abgetötet, das Mittel selbst zerfällt darauf in seine absolut natürlichen und ungefährlichen Bestandteile: Essigsäure und Wasser. So können die Entsorgungstonnen für Wildschweinabfälle in den Kreisbauhöfen neben der üblichen wöchentlichen Reinigung noch effizienter desinfiziert werden. "Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist enorm widerstandsfähig und das Blut hochansteckend. Gerade deshalb ist die Hygiene entscheidend", erklärt Ursula Simma, zuständige Sachgebietsleiterin am Veterinäramt Landshut.

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In solchen Kühlcontainern können Jäger Wildschweinabfälle entsorgen.

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Die Desinfektionsanlagen sind mobil und können im Seuchenfall schnell verlegt werden.

Die Desinfektionsanlagen könnten in einem Seuchenfall dann bei der dringend nötigen Desinfektion von Anlagen, Lastwägen oder weiteren Fahrzeugen dienen und zu diesem Zweck von den einzelnen Bauhöfen abgezogen werden. Auch am Bauhof der Gemeinde Ergoldsbach befindet sich eine Wildschweinabfalltonne des Landkreis, die auch mit einem solchen Desinfektionsgerät behandelt wird.

Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen

Die speziellen Wildschwein-Abfallcontainer wurden auf den Kreisbauhöfen platziert, damit die Jäger die Überreste von erlegten Wildschweinen sicher entsorgen können. Das Wildschweinmaterial kann mit hochansteckenden Krankheitserregern wie der Afrikanischen Schweinepest oder der Aujeszkyschen infiziert sein. Deshalb sollten in keinem Fall Schwarzwild-Überreste im Wald verbleiben, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Die Tonnen sind ausschließlich für den Aufbruch oder Bestandteile von Wildschweinen vorgesehen - Restprodukte oder Schlachtprodukte anderer Tiere müssen auf herkömmliche Art über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.