Landshut

Mitbewohner gewürgt: Vier Jahre Haft für Asylbewerber


Vor dem Landgericht Landshut ist am Dienstag der Prozess um die Tumulte in der Asylbewerberunterkunft im September 2018 zu Ende gegangen. (Symbolbild)

Vor dem Landgericht Landshut ist am Dienstag der Prozess um die Tumulte in der Asylbewerberunterkunft im September 2018 zu Ende gegangen. (Symbolbild)

Von kö

Im September 2018 eskalierte in der Asylbewerberunterkunft in Landshut ein Streit um unterschiedliche Hygienevorstellungen. Ein 24-jähriger Afghane, der dabei einen Kontrahenten bedroht und gewürgt hatte, wurde nun zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht wertete die Attacke als versuchten Totschlag.

Als "Teil einer Drohkulisse" hatte Verteidiger Thomas Krimmel die Drohungen seines Mandanten am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht bezeichnet. Amar A. habe zwar "Ich bringe Dich um" geschrien, als er seinen Kontrahenten gewürgt habe, dies aber nicht ernst gemeint. Derart temperamentvolles Gebaren sei "gang und gäbe bei Menschen aus diesem Kulturkreis". Dem sei grundsätzlich beizupflichten, sagte Vorsitzender Richter Markus Kring in der Urteilsbegründung - man kenne das ja auch von den einheimischen Wirtshausschlägereien -, aber: "Die Zusammenschau macht's". Und im Fall von Amar A. war aus Sicht der als Schwurgericht tagenden ersten Strafkammer ein bedingter Tötungsvorsatz klar erfüllt. Daher hatte sie den 24-jährigen Afghanen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Einen ausführlichen Artikel lesen Sie schon jetzt auf oder am Donnerstag, 27. Juni, in der Landshuter Zeitung.