Landshut

Gruppenschlägerei - dumpfe Parolen, derbe Hiebe


Auf Krawall aus war wohl eine Gruppe aus vier Männern am Freitag in Landshut. (Symbolbild)

Auf Krawall aus war wohl eine Gruppe aus vier Männern am Freitag in Landshut. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am Freitagabend brachen nach derzeitigen Ermittlungsstand drei Deutsche und ein Tscheche eine Schlägerei vom Zaun, indem sie zwei Flüchtlinge angingen. Die beiden jungen Männer befanden sich wohl in einer Notwehrsituation.

Die Schlägerei brach laut Angaben der Polizei gegen 21.15 Uhr in der Badstraße aus. Ein 31-jähriger, ein 36-jähriger und ein 32-jähriger Deutscher sowie ein 42-jähriger tschechischer Staatsangehöriger gerieten mit einem 19-Jährigen aus Guinea und einem 20-Jährigen aus Sierra Leone in Streit. Zuerst beschimpften sie den 19- und den 20-Jährigen, dann kamen die dumpfen Parolen: die Gruppe um den 31-Jährigen soll "Sieg Heil" geschrien haben.

Dann wurde es handgreiflich: Ein bisher unbekannter Mann, bei dem es sich vermutlich um einen Asylbewerber handelte, wurde von der deutsch-tschechischen Gruppe in einen seichten Bereich der Isar geschubst. Die Männer hinderten den Asylbewerber dann daran, die Isar wieder zu verlassen. Es kam zu einer Schlägerei zwischen der Gruppe um den 31-Jährigen und dem 19- und 20-Jährigen. Der 31-Jährige wurde im Verlauf von dem 20-Jährigen mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen. Die Beteiligten der Schlägerei wurden nur leicht verletzt, der 31-Jährige wurde ärztlich versorgt.

Ob noch weitere Personen an der Auseinandersetzung beteiligt waren, ist zur Zeit Gegenstand der Ermittlungen. Von der Polizei wurden der 36-jährige Deutsche und der 20-Jährige aus Sierra Leone vorläufig festgenommen. Der 36-Jährige leistete Widerstand und verletzte einen Beamten leicht. Gegen den 36-jährigen Deutschen wurde vom zuständigen Ermittlungsrichter ein Haftbefehl wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erlassen. Der Ermittlungsrichter erließ ebenso auch gegen den 20-jährigen aus Sierra Leone Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Aufgrund der derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnisse wird bei dem 20-Jährigen jedoch von einer Notwehrsituation ausgegangen, so dass die Aufhebung des Haftbefehls von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde. Eine Entscheidung des Gerichtes liegt zur Zeit noch nicht vor.