Landshut/Geisenhausen

Platzhirsch trifft Dorfschönheit: "Peinlichkeiten" enden vor Gericht


Das Landshuter Amtsgericht musste sich am Mittwoch einiges gefallen lassen.

Das Landshuter Amtsgericht musste sich am Mittwoch einiges gefallen lassen.

Ein lange andauernder Streit zwischen zwei Cliquen aus Geisenhausen endete am Mittwoch vor Gericht. Ein Verfahren, das man getrost überflüssig nennen kann - und auch den Richter viele Nerven kostete.

"Irgendwann ist Schluss." Man müsse sich schließlich nicht alles gefallen lassen, meint die Anzeigenerstatterin. Zierlich, selbstbewusst und mit falschen Wimpern sitzt die 23-Jährige vor Amtsrichter Stefan Kolb, der sich gerade ein Verfahren gefallen lassen muss, das man durchaus als überflüssig bezeichnen könnte. Im Lauf der Verhandlung, zu der sieben Zeugen geladen sind, wird er zurecht von "Kindergarten", "Albernheiten" und "Peinlichkeiten" sprechen, aber die Frage der Dorfschönheit hat durchaus ihre Daseinsberechtigung: Muss man sich wirklich alles gefallen lassen?

Eines wird rasch ersichtlich. In Geisenhausen gibt es zwei Cliquen, die nicht gut miteinander können. Natürlich gehört die 23-Jährige zu der einen, der Angeklagte zu der anderen. Der Angeklagte ist ein 19-jähriger Platzhirsch, der sich, so viel ist klar, von niemandem den Schneid abkaufen lässt, schon gar nicht von einem weiblichen Mitglied der verhassten Clique. Und so sitzt er nun wegen Beleidigung tatsächlich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts, da er bereits einiges auf dem Kerbholz hat. Sie solle sich verpissen, soll der 19-Jährige laut Anklage auf dem Parkplatz vor dem Jugendzentrum zu der 23-Jährigen gesagt und sie mit weiteren unschönen Ausdrücken bedacht haben. "Das stimmt nicht", empört sich der junge Mann, der von sich selbst sagt, manchmal ein wenig zu temperamentvoll zu sein. Auf den Vorhalt Kolbs, er solle ihm nichts vormachen; dass man sich in einer solchen Situation nicht nett begrüße, sei doch völlig klar, räumte der 19-Jährige ein, von der 23-Jährigen provoziert worden zu sein. Sie habe sich auf dem Weg zum Eingang grinsend an ihm vorbeizwängen wollen. "Du gehst nicht an mir vorbei", habe er da lediglich gesagt. Auf die Frage Kolbs, warum um Himmels Willen die junge Frau nicht den direkten Weg nehmen dürfe, weiß der Angeklagte keine Antwort. Das sei ein völlig unnötig vom Zaun gebrochener Streit gewesen, sagt dafür Kolb. "Sie sind nicht der König von Geisenhausen."

Der 19-Jährige saß schon einmal wegen der anderen Partei auf der Anklagebank. Gegenstand damals war eine Schlägerei. Aber das Verfahren wurde schließlich eingestellt. "Wir bringen Dich schon noch hinter Gitter", habe ihm ihre Familie damals nach der Verhandlung gedroht. "Ich weiß überhaupt nicht, was er immer von mir will", sagt hingegen die 23-Jährige. Sie habe dem Angeklagten nichts getan. Und doch war es immer wieder zu Beleidigungen und Stänkereien gekommen. An besagtem Nachmittag habe sie einfach in das Jugendzentrum gehen wollen. Doch seine Clique habe den Eingang versperrt. Dass es keine Möglichkeit gegeben hat, außenrum an der Clique vorbei zu gehen, glaubt Richter Kolb der jungen Frau. Sie sei alleine gewesen, er mit zig Freunden: "Da begibt man sich doch nicht freiwillig in die Höhle des Löwen." Die Frage, was man denn mit 23 Jahren noch in einem Jugendzentrum mache, kann Kolb sich allerdings nicht verkneifen.

Die Spitze wird selbstbewusst ignoriert. Stattdessen sagt die 23-Jährige, sie habe Strafanzeige erstattet, weil "irgendwann mal Schluss sein muss". Hätte sich der Angeklagte bei ihr entschuldigt, hätte sie die Anzeige wieder zurückgezogen. Eine Entschuldigung kommt dem 19-Jährigen aber auch vor Gericht nicht über die Lippen. Der junge Mann ist gerade auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Demnächst wird er zum ersten Mal Vater. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe regt aufgrund Reifeverzögerungen noch die Anwendung von Jugendstrafrecht sowie die Auflage zu einer Teilnahme an einem Antiaggressionskurs an. Schließlich lässt Richter Kolb alle Zeugen hereinrufen. Ihre Freundin, die die Beleidigungen gehört haben will, da sie währenddessen ums Eck beim Rauchen stand, und seine Clique. Er werde jetzt das Verfahren vorläufig einstellen, erklärt Kolb resolut. "Bevor wir uns das ganze Chaos antun." Die letzte Verurteilung des 19-Jährigen wird um die neue Auflage erweitert, dass er an einem Antiaggressionskurs teilnehmen muss. Zuletzt gibt Kolb dem jungen Mann noch einen Rat mit auf den Weg: "Am Besten Sie ziehen weg aus Geisenhausen."