Ein aufgelöster Bausparvertrag hat ihn gerettet. Denn wäre dieser nicht gewesen, so hätte die dritte Strafkammer des Landgerichts den 35-jährigen Georg G. (Name geändert) am Donnerstag auch wegen Drogenhandels schuldig gesprochen, wie Vorsitzende Richterin Inken Bouabe in der Urteilsbegründung sagte.
G. hätte dann eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren bekommen. Der Gärtner hatte zu Prozessbeginn angegeben, mit einem Teil der aus dem Bausparvertrag stammenden 14.000 Euro Marihuana - die Polizei hatte das Gras am 24. September 2019 in seiner Wohnung in Falkenberg sichergestellt - ausschließlich für den Eigenbedarf gekauft zu haben. Diese Einlassung konnte nicht widerlegt werden: G. kam mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und sechs Fällen des unerlaubten Waffenbesitzes davon.
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