Landshut/Erding/München

11 Banken überfallen - Anklage gegen Schreiner erhoben


Schreckschusspistole (Symbolbild)

Schreckschusspistole (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat gegen einen 40-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung in neun Fällen Anklage erhoben.

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der gelernte Schreiner zwischen Mai 2016 und Dezember 2018 insgesamt 11 Banken im Großraum München, Fürstenfeldbruck, Erding, Ingolstadt und Landshut überfallen hat. Der arbeitslose Mann soll dabei insgesamt etwas mehr als 200.000 Euro erbeutet haben. Für die Überfälle soll der Angeklagte, der in München lebt, eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole benutzt haben, mit der die Angestellten zur Herausgabe des Geldes zwingen wollte. Bei zwei von 11 Banken gelang es ihm nicht, mit seiner Überfallmasche Beute zu machen.

Spätestens im Mai 2016 soll sich der Angeklagte dazu entschieden haben, seinen Lebensunterhalt mit Banküberfällen zu verdienen. Der erste Überfall erfolgte in Allach, dann kamen Banken unter anderem in Fürstenfeldbruck und Erding. Zuletzt soll er mit den Worten "Das ist ein Überfall" eine Bank in Landshut betreten haben.

Durch Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen der bei den Überfällen verwendeten Fluchtfahrzeuge kamen die Ermittler auf die Spur des Täters. Außerdem verlor der Mann bei einer Tat eine Kappe von seiner Waffe, an der DNA gesichert werden konnte. Der genetische Fingerabdruck stimmt mit dem jetzt Angeschuldigten überein. Eine Softair-Waffe, bei der genau die abgefallene Kappe fehlte, konnte bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten gefunden werden. Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.

Weil er eine täuschend echte Softair-Pistole verwendete, um damit die Bankmitarbeiter einzuschüchtern, ist das Vorgehen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als schwere räuberische Erpressung anzusehen. Eine Mindeststrafe von drei und eine Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis ist dafür vorgesehen. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Landshut.