Landshut

Dultwirt Vorholzer will jetzt Schadensersatz von der Stadt


Festwirt Peter Vorholzer: Jetzt will er von der Stadt Schadensersatz.

Festwirt Peter Vorholzer: Jetzt will er von der Stadt Schadensersatz.

Von Emanuel Socher-Jukić

Jetzt ist es amtlich: Die Festzeltvergabe durch den Dultsenat für die Bartlmädult 2017 war rechtswidrig. Die Berufung gegen das Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichts ist damit gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof München hat die von Franz Widmann junior eingelegte Berufung nicht zugelassen. Der bei der Vergabe der Festzelte unterlegene Peter Vorholzer will jetzt Schadensersatz von der Stadt - von einem hohen fünfstelligen Betrag ist die Rede.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bereits im Februar den Beschluss gefasst, die Berufung nicht zuzulassen. "Damit ist das Urteil vom Verwaltungsgericht Regensburg rechtskräftig", sagt Franziska Haberl von der Pressestelle des VGH. Das Urteil besagt, dass die Vergabe des Festzeltes für die Bartlmädult 2017 an Franz Widmann junior und seinen Partner Helmut Krausler rechtswidrig war. Stattdessen hätte der Dultsenat dem Bewerber Peter Vorholzer den Vorzug geben müssen, so wie es damals auch die Verwaltung vorgeschlagen hatte. Auf Grundlage einer Bewertungsmatrix sah die Stadtverwaltung Vorholzer damals knapp vor dem Mitbewerber. Der Dultsenat bewertete mehrheitlich die Bewerbung von Widmann/Krausler höher. Am Ende erhielten diese den Zuschlag. Vorholzer zog vors VG Regensburg und bekam recht. Nicht nur das: Die Richter legten dezidiert dar, dass die Mehrheit des Dultsenats wichtige Punkte, die gegen Widmann junior sprachen, völlig außer Acht gelassen hatte. Der VGH hatte an dem Urteil offensichtlich nichts Grundlegendes auszusetzen.

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