7-Tage-Inzidenz über 200

Diese Corona-Regeln gelten ab sofort in der Stadt


Die Maskenpflicht im historischen Zentrum Landshuts wurde bis 31. Januar 2021 verlängert.

Die Maskenpflicht im historischen Zentrum Landshuts wurde bis 31. Januar 2021 verlängert.

Von Redaktion idowa

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut liegt weiter deutlich über 200. Der Bewegungsradius für Bürger der Stadt ist ab sofort auf 15 Kilometer beschränkt. Tagestouristische Ausflüge sind somit untersagt. Die Stadt verlängert außerdem ihre Allgemeinverfügungen.

Die 7-Tage-Inzidenz in der kreisfreien Stadt Landshut ist am Montag nochmals leicht auf 246,6 angestiegen. Neben den bekannten Infektionsfällen in Seniorenheimen sind laut Gesundheitsamt auch zahlreiche Ansteckungen im privaten und familiären Umfeld für die hohen Inzidenzwerte verantwortlich.

Die Stadt Landshut gilt damit, wie 27 andere Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern, als "Corona-Hotspot". Bürger dürfen sich gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne triftigen Grund nur noch maximal 15 Kilometer vom Stadtgebiet entfernen. Als Orientierungshilfe wird die Stadt zeitnah auf ihrer Homepage eine Grafik veröffentlichen, die den Radius um das Stadtgebiet veranschaulichen soll.

Insbesondere tagestouristische Ausflüge sind bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Die Regelung kann erst dann wieder aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert für mindestens sieben Tage in Folge unter die Marke von 200 sinkt.

Allgemeinverfügungen verlängert

Darüber hinaus hat die Stadt am Wochenende ihre im Rahmen von drei Allgemeinverfügungen erlassenen, bereits seit Wochen bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis zum 31. Januar verlängert. Die Regelungen sehen unter anderem eine Maskenpflicht im historischen Zentrum vor.

Außerdem bleibt die Höchstteilnehmerzahl an Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne des Art. 8 GG auf maximal zehn Personen sowie an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften auf höchstens 100 Personen (im Freien: 200 Personen) begrenzt.

In Seniorenheimen sind Besuche auf eine Dauer von 60 Minuten beschränkt, die landesweit gültige Testpflicht für Besucher ist verbindlich. In Krankenhäusern im Stadtgebiet müssen Besucher eine FFP2- Maske tragen, soweit im Rahmen des Hausrechts nicht strengere Vorschriften gelten.

In der Stadt sind auch sämtliche Vorschriften der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten. Dazu zählen insbesondere die verschärften Kontaktbeschränkungen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügungen der Stadt Landshut ist auf der Homepage der Stadt nachzulesen.