Die zeitliche Nähe zwischen zwei Berichten in der Landshuter Zeitung hat dazu geführt, dass viele aufmerksame Leser mit dem Kopfschütteln nicht mehr aufhören konnten. Um die Jahreswende wurde mehrmals der Fall des jungen afghanischen Flüchtlings Morid Mahjur dargestellt, der sich in Landshut bestens integriert hat, dennoch kurz vor der Abschiebung steht. Im Februar wiederum stand der Georgier Vilen P. vor dem Landgericht und wurde wegen Diebstahls verurteilt – und das nicht zum ersten Mal. Bereits vor 15 Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt, seitdem lebt er als Geduldeter in Deutschland. Von einer gelungenen Integration kann bei dem schwer drogenabhängigen Mann keine Rede sein. Trotzdem darf er bleiben, während Mahjur gehen soll. Man kann feststellen, dass da offenbar etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist. Ist auch hier, wie es oft heißt, der Ehrliche, der Anständige zugleich der Dumme? Oder aber werden womöglich Äpfel mit Birnen verglichen? Die Landshuter Zeitung hat bei den zuständigen Stellen nachgeforscht.

„Deutschland versucht, mit Abschiebungen ein Zeichen zu setzen. Man will zeigen, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland zu kommen“, sagt Denis Bicanic von der Asylberatung im Haus international. Der Trick, der dabei angewandt wird, bestehe darin, zumindest einige Teile des Landes für sicher zu erklären – in die dann abgeschoben werden darf. Was Bicanic davon hält, wird bei der nächsten Aussage deutlich: „Fragen Sie doch mal den Bundesinnenminister Thomas de Maiziére, warum er bei seinem Besuch in Kabul Anfang Februar mit Helm und Schutzweste bekleidet aus dem Flugzeug gestiegen ist. Wenn es doch dort angeblich so sicher ist.“ Von Politikerbesuchen in Georgien ist nicht bekannt, dass diese unbedingt in einer Schutzkleidung absolviert werden müssen.

„Ich kann sehr gut verstehen, dass das für Außenstehende überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wenn hier offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird“, gibt Franz Fischer, Leiter des Einwohnermelde- und Standesamts in Landshut, offen zu. Für Werner Holzner, Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde, ist dies ebenfalls „eine berechtigte Frage“. Dennoch müsse man beide Sachverhalte getrennt beurteilen. Im Falle des Georgiers sei noch ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Bis zur Entscheidung über die Klage seien der Ausländerbehörde die Hände gebunden. „Und dazu verbüßt er momentan eine Haftstrafe, die er zumindest zum Teil in Deutschland absitzen muss.“ Vilen P. besitze zudem kein Aufenthaltsrecht in Deutschland, sondern werde lediglich geduldet.

Und der Fall Morid Mahjur? „Bei ihm handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber, so hat das Verwaltungsgericht entschieden“, sagt Holzner. Und nach Afghanistan gebe es – zumindest in bestimmte Regionen – keinen Abschiebestopp. Auch die Hoffnung des jungen Afghanen, eine Ausbildung aufnehmen zu können, habe auf die Entscheidung keinen Einfluss genommen. Denn eine Duldung sei in diesem Fall an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Den ausführlichen Bericht lesen Sie am Samstag, 5. März, in der Landshuter Zeitung.

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