Die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ist beschlossen. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter von beispielsweise Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen bis spätestens 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein müssen. Das Gesetz findet bei den Betroffenen im Landkreis aber nicht nur Beifall.
Landkreis Straubing-Bogen Wie sich die Kreiskliniken auf die Impfpflicht vorbereiten
Eva Rothmeier, 29.12.2021 - 17:30 Uhr
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