Landkreis Straubing-Bogen

Veterinäramt warnt vor illegalem Welpenhandel


Cocker Spaniel-Welpen laufen im Tierheim in Feucht durch eine Quarantänestation. Die Polizei hatte insgesamt 15 Hundewelpen bei einem illegalen Tiertransport in einem Kofferraum in der Nacht entdeckt. Auch im Landkreis Straubing-Bogen werden immer mehr Fälle gemeldet.

Cocker Spaniel-Welpen laufen im Tierheim in Feucht durch eine Quarantänestation. Die Polizei hatte insgesamt 15 Hundewelpen bei einem illegalen Tiertransport in einem Kofferraum in der Nacht entdeckt. Auch im Landkreis Straubing-Bogen werden immer mehr Fälle gemeldet.

Von Redaktion idowa

Corona treibt viele Blüten - eine Folge davon ist, dass der Handel mit Hundewelpen im Internet boomt, zum Leidwesen der Tiere. Das Veterinäramt des Landkreises Straubing-Bogen warnt vor dem illegalen Welpenhandel und gibt Tipps, woran man diesen erkennt.

Nahezu anonym oder unter falschem Namen werden ahnungslosen Käufern niedliche Welpen mit herzzerreißenden Geschichten vor allem in Online-Portalen zum Kauf angeboten. Informationen zum Hund sind oft erfunden oder gar nicht vorhanden. Das berichtet das Veterinäramt am Dienstag.

Laut Angaben der EU werden so jeden Monat schätzungsweise 50.000 Welpen zwischen den europäischen Ländern gehandelt. Doch die Dunkelziffer beim illegalen Welpenhandel ist sehr hoch. Die Behörden erfahren in der Regel erst durch Straßenverkehrskontrollen der Polizei oder Hinweise aus der Bevölkerung von derartigen Fällen.

Mehr Fälle im Raum Straubing gemeldet

Auch im Bereich des Veterinäramtes Straubing-Bogen haben sich die Fälle zuletzt gehäuft. Seit Juni gab es bereits viermal Hinweise aus der Bevölkerung beziehungsweise Kontrollen der Polizei im Zusammenhang mit illegalem Welpenhandel. "Das ist schon eine auffällige Häufung. In der Vergangenheit kam das nicht so oft vor", sagt Martin Sansoni, Leiter des Veterinäramts des Landkreises Straubing-Bogen.

Falsche Papiere, illegale Einfuhr, keine Impfung, zu klein - so lauteten die Vorwürfe. Der Aufklärung der potentiellen Käufer von Hundewelpen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um dem illegalen Welpenhandel entgegenzuwirken.

Die Welpen sind häufig zu jung, geschwächt und nicht geimpft, meist auch unzureichend sozialisiert. Das Auftreten von Krankheiten und Verhaltensstörungen ist die Folge. Die tatsächliche ausländische Herkunft der Hundewelpen wird dabei gerne verheimlicht, stattdessen eine inländische Herkunft vorgetäuscht.

Das Veterinäramt rät vom Tierkauf im Internet grundsätzlich ab. Beim Kauf eines Welpen sollte unbedingt folgende Checkliste beachtet werden:

Fehlerhafte Papiere

Die folgenden Begleitpapiere müssen bzw. sollten bei Welpen, die zum Verkauf angeboten werden, vorliegen. Kann der Verkäufer sie nicht vorweisen, ist dies ein Indiz für illegalen Handel.

EU-Heimtierausweis: Bei Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat muss ein Welpe über den in diesem Fall vorgeschriebenen EU-Heimtierausweis in Verbindung mit einer Kennzeichnung durch Mikrochip und einer gültigen Tollwutimpfung verfügen. Daneben ist ein amtliches Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland vorgeschrieben.

Verkauf "aus dem Kofferraum"

Ein weiteres Kriterium, das für ein unseriöses Angebot spricht, ist der Verkauf "aus dem Kofferraum" oder das Angebot des Verkäufers an den Käufer, den Welpen an einen beliebigen Ort zu liefern. Schlechte Aufzuchtbedingungen sowie die tatsächliche Herkunft können auf diese Weise leicht vertuscht werden. Es ist dringend zu empfehlen, sich das Muttertier und eventuelle Wurfgeschwister vor dem Kauf anzusehen.

"Schnäppchenpreis"

Auch ein Preis deutlich unterhalb des üblichen Marktpreises kann auf eine nicht tiergerechte Aufzucht und ein unseriöses Angebot mit zweifelhafter Herkunft des Welpen hinweisen. In letzter Zeit werden jedoch in immer mehr Fälle handelsübliche Preise verlangt, um eine seriöse Zucht vorzutäuschen.

Schlechter Gesundheitszustand

Ein offensichtlich schlechter Gesundheitszustand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Indiz für ein unseriöses Angebot, da kein verantwortungsbewusster Züchter oder Händler ein krankes Tier verkaufen würde. Zu den auffälligen Krankheitssymptomen, die auch von einem Laien erkannt werden können, zählen allgemeine Schwäche, Augen- und Nasenausfluss, Husten und Lahmheiten.

Weitere Indizien für einen illegalen Welpenhandel

Jeder angebotene Hundewelpe sollte über Begleitpapiere verfügen. Ungereimtheiten, wie Eintragungen eines ausländischen Tierarztes bei einem angeblich aus Deutschland stammenden Hund, sollten in jedem Fall hinterfragt werden. Zudem sollten die Impfdaten mit dem vom Verkäufer angegebenen Alter des Welpen abgeglichen werden. Hundewelpen werden in der Regel mit acht Wochen erstmalig gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose geimpft, die Nachimpfung und die Tollwuterstimpfung erfolgen im Alter von 12 Wochen.

Gültige Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung wird in der Regel frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt. Danach dauert es 21 Tage, bis ein gültiger Impfschutz erreicht wird. Hundewelpen können deshalb aus tierseuchenrechtlichen Gründen grundsätzlich erst ab einem Alter von 15 Wochen aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht werden. Aus bestimmten Nicht-EU-Ländern kann diese Frist deutlich länger sein.

So müssen Welpen, die z.B. aus Serbien stammen, zusätzlich eine Wartezeit von drei Monaten nach Ausbildung des Impfschutzes einhalten. Diese Welpen können demnach erst ab einem Alter von sieben Monaten nach Deutschland eingeführt werden. Oft haben illegal eingeführte Welpen keinen gültigen Tollwut-Impfschutz. Zum Schutz der Öffentlichkeit müssen diese Tiere dann bis zum Vorliegen gültiger Bedingungen unter amtliche Aufsicht, das bedeutet, unter Quarantäne, gestellt werden. Dies ist mit erheblichen Kosten für den Tierbesitzer verbunden und eine weitere Belastung für die Tiere.

Keinesfalls sollte ein Welpe aus Mitleid gekauft werden, da der illegale Welpenhandel auf diese Weise unterstützt wird. Vielmehr sollte bei Verdacht auf entsprechende Verstöße gegen das Tierschutz- und/oder das Tierseuchenrecht umgehend die Polizei oder das örtlich zuständige Veterinäramt informiert werden.