Landkreis Landshut

Maskenpflicht in Grundschulen gilt weiterhin


Die Maskenpflicht für Grundschüler im Landkreis Landshut gilt weiterhin (Symbolbild).

Die Maskenpflicht für Grundschüler im Landkreis Landshut gilt weiterhin (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Landrat Peter Dreier weist mit Nachdruck Vorwürfe zurück, dass die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht eine unnötige oder unverhältnismäßige Maßnahme sei.

Zum einen müsse man sich die Mühe machen, die rechtliche Regelungen in der fast schon täglich geänderten bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung zu lesen oder wenigstens wahrzunehmen, nach denen allein eine Ausnahme von der Maskenpflicht möglich ist, teilt das Landratsamt mit.

Solche Ausnahmen sind möglich, "soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist", heißt es in der Rechtsverordnung des Freistaats. "Unsere medizinischen Experten sind durchwegs der Meinung, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Maskenpflicht für den Unterricht in Grundschulen bei uns im Landkreis Landshut nicht gegeben sind", betont der Landrat. Zu diffus sei das Infekti-onsgeschehen, zu steil der Anstieg der Neuinfektionen, so die Fachleute.

Eine Aufhebung der Maskenpflicht müsste zudem durch die Regierung von Niederbayern und das bayerische Gesundheitsministerium genehmigt werden: Unter den geschilderten Voraussetzungen sei dies illusorisch. Man müsse hier auch zur Kenntnis nehmen, dass Landräte hier keine Willkürmaßnahmen nach ihrem Ermessen treffen, sondern staatliche Gesetze und Anordnungen vollziehen, erklärt Landrat Dreier.

Er persönlich habe größtes Verständnis für die Sorgen der Eltern und sehe, was für Belastungen für die jungen Landkreisbürger mit der Maßnahme verbunden sind. Aber es gehe hier nicht um seine persönliche Meinung.

Präsenzunterricht so lange wie möglich

"Mein Bestreben ist es, solange wie möglich den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten", betont Dreier: Denn die Alternative heißt Wechselunterricht - es müssten also abwechselnd tageweise die Hälfte der Schüler zu Hause bleiben. Das brächte noch viel größere Probleme für Eltern und Kinder mit sich, ist der Landrat überzeugt.

Selbstverständlich habe er bereits in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dessen Leiter Michael Kugler nach Möglichkeiten gesucht, die Beschwer-nisse zu mildern. Über das Schulamt sind dazu Vorschläge an die Schulen weitergereicht worden: Demnach kann der Unterricht "mit Pausenzeiten an der frischen Luft, aktiven Pausen, Unterrichtsgängen rhythmisiert werden, wobei bei geschlossenen Gruppen und Abstand auf die Maske verzichtet werden kann", so Schulamtsleiter Michael Kugler.

Daneben ist es möglich, Stunden des Nachmittagsunterrichts am Vormittag als Brückenangebot zur Förderung der Schüler einzusetzen.

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