Landkreis Dingolfing-Landau

Amnestie: Wenn das Landratsamt zum Waffenlager wird


Landrat Heinrich Trapp und Anton Knöckl, Leiter des Sachgebietes "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", in dem Lagerraum, in der die von Bürgern abgegebenen Waffen zwischengelagert werden.

Landrat Heinrich Trapp und Anton Knöckl, Leiter des Sachgebietes "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", in dem Lagerraum, in der die von Bürgern abgegebenen Waffen zwischengelagert werden.

Von Redaktion idowa

Wie viele Landratsämter hat auch das in Dingolfing derzeit ein beachtliches Waffenarsenal gelagert. Das hat allerdings nichts mit Aufrüstung zu tun. Eher im Gegenteil: Noch bis 30. Juni können Bürger, die Waffen besitzen, aber keinen entsprechenden Waffenschein haben, ihre Pistolen, Gewehre, aber auch bestimmte Messer, straffrei abgeben. Diese Amnestie-Regelung gewähren die Behörden im Zusammenhang mit dem neuem Waffengesetz.

Nach einer Änderung des Waffengesetzes können Waffenbesitzer noch bis zum 30. Juni 2018 ihre Waffen abgeben, für die sie keine Besitzberechtigung haben. Das Landratsamt sowie Polizeidienststellen nehmen diese entgegen, die Besitzer werden nicht wegen des rechtswidrigen Erwerbs bestraft. Das teilt das Landratsamt mit. In einem speziell gesicherten und mit einer modernen Alarmanlage ausgestatteten Lagerraum werden diese Waffen, die allesamt zur Rückverfolgbarkeit mit Nummern versehen sind, zwischengelagert. Mitarbeiter des Sachgebietes "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" bringen sie dann zum Landeskriminalamt nach München. Dort werden die Waffen schließlich entsorgt.

46 illegale Waffen sind in diesem Zusammenhang seit dem 1. Juli 2017 bis dato am Landratsamt in Dingolfing abgegeben worden. Landrat Heinrich Trapp appelliert in einer Pressemitteilung des Amtes an die Bürger, von dieser Möglichkeit auch jetzt noch Gebrauch zu machen. Gleichzeitig informiert der Landrat zusammen mit Anton Knöckl, dem Leiter des Sachgebietes "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" darüber, wie einem Missbrauch von Waffen vorgebeugt werden kann und was die Behörden tun, um der Bevölkerung die größtmögliche Sicherheit zu bieten.

"Waffenbesitzer werden regelmäßig alle drei Jahre überprüft", erklärt Anton Knöckl. "Hierzu erhalten wir Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der Polizei." Wenn ein Waffenbesitzer straffällig geworden ist, kann ihm die Waffenbesitzkarte entzogen werden. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter vom Sachgebiet "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" in Kontakt mit den Gemeinden und werden zum Beispiel darüber informiert, wenn ein Waffenbesitzer seinen Personalausweis abgibt, weil er sich zu den "Reichsbürgern" zählt. In diesem Fall würden waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen oder gar nicht erst erteilt werden.

Wird ein Straftäter mit Bezug zum Waffenrecht verurteilt, so kann ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen werden - das heißt, er darf dann auch keine erlaubnisfreien Waffen wie zum Beispiel Schreckschusswaffen oder Luftgewehre besitzen.

Im Landkreis Dingolfing-Landau sind derzeit 2.158 Waffenbesitzer registriert. Hinzu kommen 814 Personen mit einem "kleinen Waffenschein" - sie dürfen damit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen.

Hauptsächlich sind es Jäger (769) und Sportschützen (749), die im Landkreis als Waffenbesitzer eingetragen sind. Insgesamt 11.527 Waffen sind derzeit im Landkreis Dingolfing-Landau angemeldet, davon 3.376 Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) und 8.151 Langwaffen (Gewehre).

Die sogenannte Waffenamnestie-Regelung, die nach einer Änderung des Waffengesetzes erlassen wurde, erlaubt es Waffenbesitzern seit dem 1. Juli 2017, illegale Waffen oder Munition straffrei im Landratsamt oder bei der Polizei abzugeben. In wenigen Tagen, am 30. Juni 2018, endet diese Frist.