Landkreis Deggendorf

Geflügelpest: Allgemeinverfügung soll Ausbreitung verhindern


Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Von Redaktion idowa

Wegen der steigenden Anzahl an Fällen von Gefügelpest in Bayern erlässt der Landkreis Deggendorf eine Allgemeinverfügung. Diese beinhaltet strenge Hygienerichtlinien.

Mit der nun geltenden Allgemeinverfügung werden die Maßnahmen, die bereits für Großgeflügelbetriebe gelten, auch auf kleinere Haltungen unter 1.000 Stück Geflügel ausgedehnt. Die Maßnahmen umfassen strenge Regeln für den Zutritt zu den Ställen, die Nutzung von Schutzkleidung, konsequente Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen und Gerätschaften und eine ordnungsgemäße Bekämpfung von Mäusen und Ratten. Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, ist im Landkreis Deggendorf verboten. Für Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot. Dieses Verbot betrifft allerdings nicht die Winterfütterung von Singvögeln. Eine generelle Aufstallpflicht für Geflügel besteht im Landkreis Deggendorf derzeit noch nicht.

Mit der Allgemeinverfügung soll die Ausbreitung des hochansteckenden Typs H5N8 verhindert werden. Das Virus wurde unter anderem bereits im Landkreis Passau in Wildvögeln nachgewiesen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Landratsamtes Deggendorf.