Prozess im Schüsse in Abensberg

Todesschütze schweigt zum Prozessauftakt


Der Beschuldigte soll sein späteres Opfer mit einer Schusswaffe vor dem Supermarkt erwartet haben. (Symbolbild)

Der Beschuldigte soll sein späteres Opfer mit einer Schusswaffe vor dem Supermarkt erwartet haben. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Im Prozess um die tödlichen Schüsse vor einem Supermarkt in Abensberg im Oktober 2019 hat der Beschuldigte am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Regensburg geschwiegen. Der Staatsanwaltschaft legt ihm einen Mord an einem langjährigen Freund sowie einen Mordversuch zur Last.

Nach Verlesen des Antragssatzes ließ der Beschuldigte über seine Verteidiger Johannes Büttner und Urs Eroes erklären, dass er sich zu den Vorwürfen nicht äußern wird. Die Ehefrau des Verletzten erzählte als Zeugin, dass sich die Beteiligten seit 2008 kennen und zehn Jahre lang im gleichen Haus wohnten. Am Tatabend habe ihre Schwägerin angerufen und von dem schrecklichen Vorfall auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes berichtet und um Hilfe gebeten.

Der Beschuldigte soll einen Bekannten vor einem Abensberger Supermarkt mit drei gezielten Schüssen regelrecht hingerichtet haben. Zu der brutalen Szene soll es Anfang Oktober 2019 gekommen sein. Der Beschuldigte soll sein späteres Opfer vor dem Supermarkt erwartet haben. Der andere Mann war gerade mit seinem kleinen Sohn im Einkaufswagen aus dem Laden gekommen, als der Beschuldigte unvermittelt das Feuer eröffnet haben soll. Nachdem der Mann zu Boden getroffen zu Boden gestürzt war, hatte der Beschuldigte zwei weitere Schüsse auf ihn abgegeben - so die Darstellung der Anklage. Der Mann starb.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann außerdem vor, auf der Flucht zwei weitere Bekannten aus dem Auto heraus angegriffen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft ergaben sich Hinweise, dass der Mann aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig gewesen sein könnte.

Für den Prozess vor dem Landgericht Regensburg sind vier Fortsetzungstermine angesetzt. Generell gilt die Unschuldsvermutung: Ein Beschuldigter gilt bis zum Beweis seiner Schuld vor Gericht als unschuldig.

Einen ausführlichen Bericht zum ersten Verhandlungstag finden Sie demnächst auf und in Ihrer Tageszeitung vom 9. Juni.