Landgericht Regensburg

Messerstecher wegen versuchten Totschlags vor Gericht


Am Montag beginnt der Prozess gegen einen damals 19-Jährigen, der Anfang des Jahres mehrmals auf einen 18-Jährigen eingestochen haben soll. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.(Symbolbild)

Am Montag beginnt der Prozess gegen einen damals 19-Jährigen, der Anfang des Jahres mehrmals auf einen 18-Jährigen eingestochen haben soll. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.(Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am Montagnachmittag beginnt die Hauptverhandlung gegen einen jungen Mann, der Anfang des Jahres einen 18-Jährigen in Regensburg so schwer mit einem Messer verletzt haben soll, dass dieser noch am selben Tag notoperiert werden musste. Dem damals 19-Jährigen wird unter anderem versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Die Polizei war an dem Vormittag im Januar zu einem Streit in eine Wohnung in Regensburg gerufen worden, wo sie den schwerverletzten 18-Jährigen fanden. Er hatte mehrere Stichverletzungen am Oberkörper und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Wie die Polizei bereits im Januar mitteilte, erhärtete sich der Verdacht gegen den Mieter der Wohnung.

Laut Staatsanwaltschaft trafen die beiden Männer bereits Stunden vorher in einem Club am Domplatz in Regensburg zufällig aufeinander. Dort gerieten die beiden wegen eines Drogengeschäftes aneinander. Am Morgen verließen sie den Club gemeinsam und gingen in die Wohnung des Beschuldigten. Der 18-Jährige dachte, dort bekomme er entweder sein Geld zurück oder Drogen in entsprechender Menge und Qualität.

Auf dem Weg in die Wohnung seien die beiden immer mal wieder körperlich aneinander geraten. Die Wohnung erreichten sie schließlich gegen 9 Uhr, wo die Situation eskalierte. Der Beschuldigte soll dann mit dem Messer auf den damals 18-Jährigen zuerst in den Bauch, dann in den Oberkörper, die Arme und Füße gestochen. Der 18-Jährige wehrte sich mit Faustschlägen gegen den Kopf des Angreifers. Letztling gelang es ihm auch, den Beschuldigten am Boden zu fixieren. Bis dahin hatte der Beschuldigte mindestens 16 Mal auf den 18-Jährigen eingestochen. Die Verletzungen waren so schwer, dass er notoperiert werden musste.

Eine Blutprobe, die an dem Tag um die Mittagszeit beim Beschuldigten gemacht wurde, ergab noch 1,47 Promille. Zum Tatzeitpunkt könnte er laut Staatsanwaltschaft maximal noch 2,22 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, unmittelbar dazu angesetzt zu haben, einen Menschen zu töten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf vorsätzliches unerlaubtes Veräußern von Betäubungsmitteln, versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Besitz einer verbotenen Waffe.

Die Hauptverhandlung soll Ende Oktober fortgesetzt werden. Insgesamt sind bis Ende November acht Fortsetzungstermine angesetzt.

Generell gilt die Unschuldsvermutung: Ein Beschuldigter gilt bis zum Beweis seiner Schuld vor Gericht als unschuldig.