Landgericht München

Sieg gegen Online-Händler: Plätze zu Unrecht verkauft


Blick auf das Münchner Oktoberfest.

Blick auf das Münchner Oktoberfest.

Von dpa

Eine Online-Tickethändler darf Platzreservierungen für Plätze für dieses Jahr vorerst nicht mehr anbieten. Der Anbieter habe die Plätze verkauft, obwohl es sich nur um eine Option auf Plätze handele, urteilte das Landgericht München I. Somit sei unklar, ob die Käufer ihre Tickets tatsächlich bekommen. Die Bezeichnung "Tischreservierung" sei irreführend, erläuterte eine Sprecherin am Mittwoch. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Die Entscheidung, ob das Oktoberfest 2022 überhaupt stattfindet, soll diese Woche bekanntgegeben werden. Das Fest war 2020 und 2021 wegen der Pandemie ausgefallen. Dass die Preise bei dem Tickethändler - wie auf anderen Portalen - um ein Vielfaches höher angesetzt waren als bei den Wirten, spielte für das Gericht keine tragende Rolle. Geklagt hatten Wirtesprecher Peter Inselkammer vom Armbrustschützenzelt und die Wirtin den Löwenbräuzeltes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Drei andere Wiesnwirte hatten gegen einen Online-Händler Anfang April Erfolge erzielt. Das Landgericht untersagte auch hier den Verkauf der Platzreservierungen mit ähnlichen Argumenten. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht.

Seit Jahren wehren sich die Oktoberfest-Wirte gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen. Online-Portale bieten diese meist für ein Vielfaches der Preise an, die bei direkter Reservierung beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig sind. Teils sollen je Tisch bis zu 5000 Euro gezahlt werden - beim Wirt ist es ungefähr ein Zehntel.

Die Ticket-Preise standen vor Gericht aber nicht im Fokus. Auch in anderen Fällen von Zweitvermarktung - etwa bei den Passionsspielen in Oberammergau - ging es nicht um die Preise, sondern um eine Irreführung der Verbraucher, etwa auch mit dem Hinweis "ausverkauft".

Im vergangenen Oktober hatte eine Wiesnwirtin vor dem Landgericht München I mit ihrer Klage Erfolg gegen den Online-Handel mit Reservierungen gehabt. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren, hieß es. Der Händler legte Berufung ein, über die das Oberlandesgericht im Mai verhandeln will.