Landgericht lehnt Berufung ab

Osterhofener Brandstifter muss ins Gefängnis


Laut Richter Dr. Georg Meiski könne man Gott dafür danken, dass der Angeklagte die Öltanks im Gartenhäuschen geleert hatte, bevor er den Brand legte und so noch Schlimmeres verhindert werden konnte.

Laut Richter Dr. Georg Meiski könne man Gott dafür danken, dass der Angeklagte die Öltanks im Gartenhäuschen geleert hatte, bevor er den Brand legte und so noch Schlimmeres verhindert werden konnte.

Was am Dienstagmorgen von einem Gutachter noch als theatralisches Verhalten bezeichnet wurde, war am späten Nachmittag sicher nicht mehr gespielt: Blankes Entsetzen und die pure Verzweiflung standen dem Angeklagten aus Osterhofen ins Gesicht geschrieben, als er fast hyperventilierend das Urteil des Richters in seinem Berufungsverfahren hörte: Die Berufung wurde als unbegründet abgelehnt. Er muss die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die das Amtsgericht Deggendorf vor einem Jahr verhängt hat, nun antreten.

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