Landgericht lehnt Berufung ab
Osterhofener Brandstifter muss ins Gefängnis
3. November 2021, 17:07 Uhr aktualisiert am 3. November 2021, 17:07 Uhr
Was am Dienstagmorgen von einem Gutachter noch als theatralisches Verhalten bezeichnet wurde, war am späten Nachmittag sicher nicht mehr gespielt: Blankes Entsetzen und die pure Verzweiflung standen dem Angeklagten aus Osterhofen ins Gesicht geschrieben, als er fast hyperventilierend das Urteil des Richters in seinem Berufungsverfahren hörte: Die Berufung wurde als unbegründet abgelehnt. Er muss die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die das Amtsgericht Deggendorf vor einem Jahr verhängt hat, nun antreten.
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