Folgt man der Beweisaufnahme am ersten Verhandlungstag, so ist die Tat jugendlicher Unreife wie aus dem Lehrbuch zuzuordnen. Er habe nie gedacht, dass Fußtritte gegen den Kopf tödlich sein könnten, ließ der Angeklagte etwa über seinen Verteidiger Patrick Schladt erklären. Der 21-jährige Dingolfinger, der mit 13 alleine aus Afghanistan geflohen war, muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.