Landgericht Landshut

Tritte gegen Kopf: 21-Jähriger bestreitet Tötungsabsicht


Ein 21-jähriger Dingolfinger muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Landshu

Ein 21-jähriger Dingolfinger muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Landshut verantworten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Mit der Selbstwahrnehmung ist es so eine Sache. Er habe gerade einen Döner gegessen, sagte ein 23-Jähriger am Mittwoch vor dem Landgericht - die Jugendkammer hatte nach Beobachtungen zu Schlägen und Fußtritten gefragt, die es am 23. Juli vergangenen Jahres in Wörth an der Isar laut Anklage zuhauf gegeben hat. Zudem habe er sich in die Auseinandersetzung zwischen seinem Freund und seinem langjährigen Kontrahenten nicht einmischen wollen, so der Landshuter. Folgt man der Beweisaufnahme am ersten Verhandlungstag, so ist die Tat allerdings jugendlicher Unreife wie aus dem Lehrbuch zuzuordnen. Er habe nie gedacht, dass Fußtritte gegen den Kopf tödlich sein könnten, ließ der Angeklagte etwa über seinen Verteidiger Patrick Schladt erklären. Der 21-jährige Dingolfinger, der mit 13 alleine aus Afghanistan geflohen war, muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

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