Landgericht Landshut

Polizeiauto gerammt: Prozess um Showdown auf der Autobahn


Bei einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd auf der Autobahn soll der Beschuldigte unter anderem den Standstreifen als Überholspur benutzt haben. (Symbolbild)

Bei einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd auf der Autobahn soll der Beschuldigte unter anderem den Standstreifen als Überholspur benutzt haben. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Weil er auf einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd mit der Polizei mehrere Menschen gefährdet und zum Schluss noch ein Polizeiauto gerammt haben soll, steht ein heute 61-jähriger Mann seit Dienstagvormittag vor dem Landgericht Landshut. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem einen versuchten Mord an zwei Polizeibeamten vor.

Es soll nicht die erste Höllenfahrt gewesen sein, zu der der heute 61-Jährige aufgebrochen war, als er mutmaßlich Mitte Januar auf einer weiteren Flucht vor einer Verkehrskontrolle ein Streifenfahrzeug der Dingolfinger Polizei rammte. Der Mann hat keinen Führerschein, was ihn aber nicht davon abgehalten haben soll, regelmäßig mit seinem amerikanischen Sportwagen zu Spritztouren aufzubrechen.

In einer Verkehrskontrolle soll er bedrohlich auf Polizisten zugefahren sein, in einem anderen Fall werfen die Ermittlungsbehörden dem heute 61-Jährigen vor, dass er mit teilweise mehr als 100 Sachen vor der Polizei durch die Stadt geflohen sein soll.

Im Januar 2020 soll es dann auf der A92 bei Wörth an der Isar zum großen Showdown zwischen ihm und der Polizei gekommen sein. Nach einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd, bei denen der 61-Jährige stellenweise rechts überholt und sogar den Standstreifen zur Überholspur umfunktioniert haben soll, rammte der Mann laut Anklage eine Polizeistreife, die ihm an der Ausfahrt Wörth an der Isar endgültig den Weg abschneiden hatte wollen. Bei dem Crash wurden die beiden Polizeibeamten im Streifenwagen verletzt. Weil er das zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, wirft ihm die Staatsanwaltschaft einen versuchten Mord vor.

Generell gilt die Unschuldsvermutung: Ein Beschuldigter gilt bis zum Beweis seiner Schuld vor Gericht als unschuldig.