Landgericht Landshut

Nach genau einem Jahr: Urteile im Reiterhof-Prozess


Die entscheidenden Fragen konnte das Gericht nicht "mit der erforderlichen Sicherheit", so Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann, beweisen.

Die entscheidenden Fragen konnte das Gericht nicht "mit der erforderlichen Sicherheit", so Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann, beweisen.

Von Redaktion Landshut Stadt

Schlauer als Sokrates fühlte sich die Jugendkammer nach einjähriger Prozessdauer im Fall um einen Einbruch in einen Reiterhof bei Freising immerhin. "Wir wissen deutlich mehr", sagte Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann am Donnerstag in der Urteilsbegründung - Bezug nehmend auf des Philosophen bekanntesten Satz "Ich weiß, dass ich nichts weiß". Die beiden entscheidenden Fragen aber, nämlich wer Schuld an den schweren Kopfverletzungen des Hausherrn trägt und ob es einen Tatplan gab, konnten laut Wiedemann nicht "mit der erforderlichen Sicherheit" beantwortet werden: Die angeklagten Brüder, die die vergangenen eineinhalb Jahre in U-Haft verbracht haben, wurden lediglich wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls beziehungsweise Beihilfe verurteilt. Die Kammer war damit den Anträgen der Verteidigung gefolgt.

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