Landgericht Landshut

Hammermord: Der Angeklagte ist voll schuldfähig


Der 50-jährige Gangkofener muss sich seit vergangenen Dezember wegen Mordes vor der ersten Strafkammer verantworten.

Der 50-jährige Gangkofener muss sich seit vergangenen Dezember wegen Mordes vor der ersten Strafkammer verantworten.

Keine Persönlichkeitsstörung. Keine Affekttat. Für den psychiatrischen Sachverständigen Gregor Groß ist der 50-jährige Angeklagte aus Gangkofen (Kreis Rottal-Inn), der im vergangenen Sommer das Leben seiner schlafenden Ex-Freundin mit ein paar Hammerschlägen beendet hat, in vollem Umfang schuldfähig.

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