Landgericht Landshut

Freiheitsstrafe für Bitcoin-Betrüger


Auf einer Webseite hatte der Angeklagte ab August 2017 die sogenannte Bitcoin-Pension betrieben.  Symbolfoto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

Auf einer Webseite hatte der Angeklagte ab August 2017 die sogenannte Bitcoin-Pension betrieben.

"Je mehr man einsteigt, desto verzwickter wird es", hatte der Gutachter für Kryptowährungen an einem der 17 Verhandlungstage vor dem Landgericht gesagt. Und damit die Welt des Kryptowesens an sich und den Fall eines 49-jährigen Kielers im Speziellen gemeint. Die Erleichterung war dementsprechend groß, als Vorsitzender Richter Ralph Reiter nach einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten am Mittwoch das Urteil verkündete: Der selbsternannte "Vater der Kryptowährung" ist schuldig der gewerbsmäßigen Untreue in 236 Fällen. Die sechste Strafkammer hielt dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten als tat- und schuldangemessen.

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