Handelt es sich um sexuellen Missbrauch, wenn ein erwachsener Mann einem elfjährigen Mädchen ein Foto schickt, das ihn laut Anklage in Unterhose mit "deutlicher Erektion" zeigt? Mit dieser Frage musste sich nach dem Amtsgericht jetzt die Berufungskammer des Landgerichts beschäftigen. Angeklagt war ein 52-jähriger Landshuter.