Es war ein Urteil, das durchaus für Verwunderung gesorgt hatte - und nun von der Berufungskammer abgeändert worden ist: Der in erster Instanz vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Freiheitsberaubung freigesprochene "falsche Polizist" aus Freising muss nun doch für drei Jahre hinter Gitter.